095042 Seminar

SoSe 21: Haftungs- und Versicherungsrecht

Christian Armbrüster

Hinweise für Studierende

In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier

Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen

Anmeldung zu der Veranstaltung

Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!

Kommentar

I. Vorbesprechung mit Erläuterung und Vergabe der Seminarthemen:

Dienstag, 2. März 2021, 16.00 Uhr s.t., als Webex-Meeting.

Bei ernsthaftem Interesse an einer Teilnahme fordern Sie bitte ab sofort die Webex-Zugangsdaten an unter: lehrstuhl-armbruester@fu-berlin.de. Wichtig: Die Themen werden nicht vor diesem Termin vergeben und sind auch nicht im Voraus reservierbar!

II. Themenangebot

Hinweis: Alle Themen sind durch die Literatur gut erschlossen. Es werden keine spezifischen Vorkenntnisse im Versicherungsrecht vorausgesetzt. Erforderlich sind aber solide Grundkenntnisse im Haftungsrecht (Pflichtfachstoff).

I. Haftungsrechtliche Themen

1. Die Bedeutung von Reserveursachen für die Haftung

2. Vertraglicher Ausschluss der Deliktshaftung

3. Haftung gegenüber Dritten für sachverständige Äußerungen

4. Haftung des Krankenhausträgers für Behandlungsfehler

5. Staatshaftung für COVID-19-bedingte Betriebsschließungen

II. (Haftpflicht)versicherungsrechtliche Themen

6. Das Erfüllungswahlrecht des Haftpflichtversicherers

7. Der Schutz des geschädigten Dritten in der freiwilligen Haftpflichtversicherung und in der Pflicht-Haftpflichtversicherung

8. Der Versicherungsfall in der Manager-(D&O-)Haftpflichtversicherung

9. Serienschäden in der Berufshaftpflichtversicherung

III. Kombinierte Themen

10. Konkludente Haftungsbeschränkungen

11. Das Gebot der Schadensminderung im Haftungs- und im Versicherungsrecht

12. Überkompensation im Haftungs- und im Versicherungsrecht

13. Das Verhältnis von Gefährdungshaftung und Versicherungspflicht

14. Ersetzung der Arzthaftpflicht durch Versicherungsschutz? (rechtsvergleichend)

III. Struktur der Seminararbeit

  • Angabe von Seminarthema, Vorname und Name, Matrikelnummer, Semesterzahl als Deckblatt;
  • Inhaltsverzeichnis;
  • Literaturverzeichnis (Autoren mit Namen, Vornamen; Titel; ggf. Auflage (nur ab 2.!); Erscheinungsjahr; bei Aufsätzen Anfangs- und Schlussseite). WICHTIG: Stets die neuesten Auflagen bzw. Online-Editionen verwenden!
  • In den Fußnoten kann eine Kurz-Zitierweise gewählt werden (z.B.: MüKo/Wagner § 823 Rn. 82), die im Literaturverzeichnis aufzuführen ist.
  • Alle im Text verwerteten und zitierten Werke müssen auch im Literaturverzeichnis auftauchen und umgekehrt.
  • Fußnoten (Schriftgrad 10) gehören auf die jeweilige Bezugsseite (nicht ans Ende).
  • Länge: 20 bis maximal 25 Seiten, 1/3 Rand, Schriftgrad 12 (zzgl. Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis).
Die Arbeit soll eine Einleitung, in der die Themenstellung klar umschrieben und abgegrenzt wird, sodann einen Hauptteil - mit einem Schwerpunkt auf den zu klärenden Rechtsfragen (jeweils mit Darstellung des Meinungsbildes und anschließender eigener begründeter Stellungnahme und Zwischenergebnissen) - und eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse am Ende enthalten, ggf. auch einen Ausblick zu weiteren verwandten Fragen.

Machen Sie sich mit der wissenschaftlichen Zitierweise vertraut: Wozu dient ein Zitat (Fußnote mit Quellenangabe)? Wann benutze ich ein Zitat? Wörtliche Zitate müssen durch Anführungszeichen als solche gekennzeichnet werden und sind nur angebracht, wenn es auf die genaue Formulierung ankommt. Ansonsten sind die zitierten Aussagen in der indirekten Rede in eigenen Worten wiederzugeben. Siehe dazu auch die für alle angemeldeten Studierenden gesondert erhältlichen Hinweise zu den Formalien einer wissenschaftlichen Arbeit.

IV. Organisatorische Hinweise; Termine

Erforderlich ist zunächst die Einreichung eines Konzeptpapiers (Umfang: max. zwei Seiten) bis zum Montag, 19. April 2021 per E-Mail an: c.armbruester@fu-berlin.de. In dem Konzeptpapier schildern Sie bitte die geplante Schwerpunktsetzung und den Aufbau der Arbeit, so wie er sich aus Ihrer bis dahin erfolgten Einarbeitung ergibt. Dazu erhalten Sie dann eine individuelle Rückmeldung.

Zusammen mit der Seminararbeit ist ein Thesenpapier (Umfang: eine Seite) einzureichen. Dieses soll den wesentlichen Inhalt des Referats zusammenfassen und insbesondere diskussionsfähige Aussagen enthalten. Der mündliche Vortrag soll nicht nur in einer Kurzform der Schriftfassung bestehen und möglichst lebendig erfolgen. Technische Hilfs-mittel (Präsentation etc.) sind dabei NICHT zu verwenden, um die freie Rede zu trainieren.

Seminararbeit und Thesenpapier sind als Datei per E-Mail zu übersenden. Beides hat bis zum Freitag, 28. Mai 2021, 24.00 Uhr zu erfolgen.

Das Seminar findet als Blockveranstaltung am Donnerstag/Freitag, 17. und 18. Juni 2021 jeweils von 10.15 bis maximal 18.00 Uhr statt (voraussichtlich als Webex-Meeting).

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Zusätzliche Termine

Di, 02.03.2021 16:00 - 18:00
Seminarvorbesprechung

Dozenten:
Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster

Do, 17.06.2021 10:00 - 18:00

Dozenten:
Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster

Fr, 18.06.2021 10:00 - 18:00

Dozenten:
Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster

Studienfächer A-Z