095076 Seminar

WiSe 15/16: Völkerrecht

Heike Krieger, Anne Peters

Hinweise für Studierende

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Kommentar

Blockseminar "Neue Technik - neue Kriege?" Aktuelle Probleme des ius contra bellum und des ius in bello

Im Jahr 2014 ist die Anzahl bewaffneter Konflikte weltweit auf ein neues Rekordhoch angestiegen. Der Bürgerkrieg in Syrien, die Ukraine-Krise, die Ausweitung des Konfliktes mit dem sog. Islamischen Staat und die Aktivitäten von Boko Haram sind Ausdruck dieser Entwicklung. Neben die zentrale Herausforderung, die von nicht?staatlichen Gewaltakteuren ausgeht, tritt eine rasante Entwicklung neuer militärischer Technologien, die erheblich dazu beitragen, bewaffnete Konflikte zu entpersonalisieren. Vermag das Völkerrecht diese Entwicklungen überhaupt noch einzuhegen? Diese sehr grundsätzlichen Herausforderungen für die internationale Ordnung wollen wir in einem Blockseminar anhand folgender Themen diskutieren:
  1. Der völkerrechtliche Status der Responsibility to protect und der Responsibility while protecting nach dem Bürgerkrieg in Syrien
  2. Die völkerrechtliche Zulässigkeit der Lieferung von Waffen an Bürgerkriegsparteien am Beispiel des syrischen Konflikts
  3. Der völkerrechtliche Status des Islamischen Staates und seiner Repräsentanten
  4. Die völkerrechtliche Beurteilung der Militärschläge gegen den Islamischen Staat auf irakischem und syrischem Gebiet
  5. Gibt es ein ius contra bellum im Falle nicht?internationaler bewaffneter Konflikte?
  6. Gibt das Völkerrecht Antworten auf die Aktivitäten von Boko Haram?
  7. Lässt sich hybride Kriegsführung durch das völkerrechtliche ius contra bellum und das ius in bello einhegen?
  8. Global battlefiel als Rechtsbegriff? - Zum territorialen Geltungsbereich des humanitären Völkerrechts
  9. Cyberwar als Problem des völkerrechtlichen ius contra bellum
  10. Wieso werden Mittel und Methoden der Kriegsführung reguliert? Erkenntnisse für den Umgang mit neuen Waffentechnologien heute und morgen
  11. Besteht (für Deutschland) eine Pflicht zum Einsatz von Drohnen oder anderen neuen Technologien - ergeben sich Verpflichtungen aus Art. 57 ZP I oder den staatlichen Schutzpflichten für die eigenen Soldaten?
  12. Die Zulässigkeit des Einsatzes von Kampfdrohnen nach humanitärem Völkerrecht und menschenrechtlichen Verpflichtungen
  13. Müssen Kriegshandlungen von einem Menschen ausgehen? - Welche Form und welchen Grad menschlicher Kontrolle setzt der Einsatz autonomer Waffensysteme unter dem humanitären Völkerrecht und menschenrechtlichen Vorgaben voraus?
  14. Fragen der Staatenverantwortlichkeit und individueller Haftung beim Einsatz autonomer Waffensysteme
  15. Der Fall Ramstein: Besteht eine verfassungsrechtliche Pflicht Deutschlands, die Nutzung von Drohnen-­?Relaisstationen auf in Deutschland belegenen US?Militärbasen zu unterbinden?
  16. Die Reformdiskussion zur Beteiligung des deutschen Bundestages an Entscheidungen über Militäreinsätze
Das Seminar wird als Blockveranstaltung vom 21. bis zum 23. Januar 2016 durchgeführt Eine Vorbesprechung findet zu Beginn des Wintersemesters statt. Der Vorbesprechungstermin wird gesondert bekannt gegeben.

Interessenten melden sich bitte unter Angabe von drei Wunschthemen per Email bei Anette Kreutzfeld (apeters-office@mpil.de) an. Die Themen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Christian Marxsen (marxsen@mpil.de).

Prof. Dr. Heike Krieger, FU Berlin
Prof. Dr. Anne Peters, Heidelberg/Berlin
Direktorin am Max-Planck-Institut
für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
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Zusätzliche Termine

Do, 21.01.2016 09:00 - 18:00

Dozenten:
Prof. Dr. Anne Peters-Schwenke
Univ.-Prof. Dr. Heike Krieger

Räume:
2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)

Fr, 22.01.2016 09:00 - 18:00

Dozenten:
Prof. Dr. Anne Peters-Schwenke
Univ.-Prof. Dr. Heike Krieger

Räume:
3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)

Sa, 23.01.2016 09:00 - 18:00

Dozenten:
Prof. Dr. Anne Peters-Schwenke
Univ.-Prof. Dr. Heike Krieger

Räume:
4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)

Studienfächer A-Z