095076
Seminar
WiSe 15/16: Völkerrecht
Heike Krieger, Anne Peters
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Blockseminar "Neue Technik - neue Kriege?" Aktuelle Probleme des ius contra bellum und des ius in bello
Im Jahr 2014 ist die Anzahl bewaffneter Konflikte weltweit auf ein neues Rekordhoch angestiegen. Der Bürgerkrieg in Syrien, die Ukraine-Krise, die Ausweitung des Konfliktes mit dem sog. Islamischen Staat und die Aktivitäten von Boko Haram sind Ausdruck dieser Entwicklung. Neben die zentrale Herausforderung, die von nicht?staatlichen Gewaltakteuren ausgeht, tritt eine rasante Entwicklung neuer militärischer Technologien, die erheblich dazu beitragen, bewaffnete Konflikte zu entpersonalisieren. Vermag das Völkerrecht diese Entwicklungen überhaupt noch einzuhegen? Diese sehr grundsätzlichen Herausforderungen für die internationale Ordnung wollen wir in einem Blockseminar anhand folgender Themen diskutieren:- Der völkerrechtliche Status der Responsibility to protect und der Responsibility while protecting nach dem Bürgerkrieg in Syrien
- Die völkerrechtliche Zulässigkeit der Lieferung von Waffen an Bürgerkriegsparteien am Beispiel des syrischen Konflikts
- Der völkerrechtliche Status des Islamischen Staates und seiner Repräsentanten
- Die völkerrechtliche Beurteilung der Militärschläge gegen den Islamischen Staat auf irakischem und syrischem Gebiet
- Gibt es ein ius contra bellum im Falle nicht?internationaler bewaffneter Konflikte?
- Gibt das Völkerrecht Antworten auf die Aktivitäten von Boko Haram?
- Lässt sich hybride Kriegsführung durch das völkerrechtliche ius contra bellum und das ius in bello einhegen?
- Global battlefiel als Rechtsbegriff? - Zum territorialen Geltungsbereich des humanitären Völkerrechts
- Cyberwar als Problem des völkerrechtlichen ius contra bellum
- Wieso werden Mittel und Methoden der Kriegsführung reguliert? Erkenntnisse für den Umgang mit neuen Waffentechnologien heute und morgen
- Besteht (für Deutschland) eine Pflicht zum Einsatz von Drohnen oder anderen neuen Technologien - ergeben sich Verpflichtungen aus Art. 57 ZP I oder den staatlichen Schutzpflichten für die eigenen Soldaten?
- Die Zulässigkeit des Einsatzes von Kampfdrohnen nach humanitärem Völkerrecht und menschenrechtlichen Verpflichtungen
- Müssen Kriegshandlungen von einem Menschen ausgehen? - Welche Form und welchen Grad menschlicher Kontrolle setzt der Einsatz autonomer Waffensysteme unter dem humanitären Völkerrecht und menschenrechtlichen Vorgaben voraus?
- Fragen der Staatenverantwortlichkeit und individueller Haftung beim Einsatz autonomer Waffensysteme
- Der Fall Ramstein: Besteht eine verfassungsrechtliche Pflicht Deutschlands, die Nutzung von Drohnen-?Relaisstationen auf in Deutschland belegenen US?Militärbasen zu unterbinden?
- Die Reformdiskussion zur Beteiligung des deutschen Bundestages an Entscheidungen über Militäreinsätze
Interessenten melden sich bitte unter Angabe von drei Wunschthemen per Email bei Anette Kreutzfeld (apeters-office@mpil.de) an. Die Themen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Christian Marxsen (marxsen@mpil.de).
Prof. Dr. Heike Krieger, FU Berlin
Prof. Dr. Anne Peters, Heidelberg/Berlin
Direktorin am Max-Planck-Institut
für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht close
Additional appointments
Thu, 2016-01-21 09:00 - 18:00 Fri, 2016-01-22 09:00 - 18:00 Sat, 2016-01-23 09:00 - 18:00
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