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Proseminar
WiSe 17/18: Erstellung eines nationalen Gefahrenberichts
Martin Voss
Hinweise für Studierende
Die Lehrveranstaltung beginnt erst am 24.10.2017.
Kommentar
Was sollten wir fürchten und wie können wir uns schützen? Diese Frage beantwortet sich im 21. Jh. schwieriger denn je. Allen religiös-spirituellen Vorgaben entblößt steht der entzauberte Mensch heute ohne allgemeinverbindliche Antworten auf diese Frage dar. Mehr noch: Auch die Verantwortung für drohende Gefahren liegt heute faktisch ganz in Menschenhand. Wenn also alles sozial gemacht ist - Angst wie Protektion - dann geht die Frage in präzisierter Form an die Sozial- und Politikwissenschaften (und nicht mehr wie in den zwei Jahrhunderten der Postaufklärung vornehmlich an die Natur- und Ingenieurswissenschaften): Wer entscheidet was wer fürchten sollte und wovor wir uns schützen wollen? Damit ist der diskursive Hintergrund umrissen, den wir uns in diesem Seminar an einer ganz praktischen Aufgabe konkretisieren wollen, nämlich der Erstellung eines Berichtes, der Auskunft gibt über drohende Gefahren für die Sicherheit in der Bundesrepublik. National steht hier im Titel (warum? Das werden wir zu Beginn besprechen) und schon darüber werden wir diskutieren müssen: Was ist national an Gefahren im 21. Jh.? Wer zieht hier die Grenzen, wer definiert? Dann müssen wir uns Begriffen zuwenden: Was ist für wen ein Risiko, was ist eine Gefahr? Anschauen müssen wir uns, was es bereits gibt an einschlägigen Risiko- und Gefahrenberichten (eine ganze Menge!), dabei aber feststellen, dass sie kaum integrierbar sind angesichts sehr unterschiedlicher Ausrichtungen und methodologischen Herangehensweisen, unscharfen Begriffsverwendungen, intransparenten Datengrundlagen etc. Wir werden dann aber genau dies diskutieren: Wie lässt sich aus alledem trotzdem etwas Transparentes herstellen das dann als Meinungsbildungs- und Entscheidungsgrundlage dienen kann für Akteure mit durchaus sehr unterschiedlichen Interessen und Perspektiven wie bspw. den nationalen und internationalen Hilfsorganisationen, der humanitären- oder der Entwicklungshilfe, oder anderen Organen und Einrichtungen, die sich mit Sicherheitsfragen von Hungerkrisen über Pandemien bis hin zu terroristischen Anschlägen auseinandersetzen, vor allem aber: für die heterogene Bevölkerung? Wie kann ein Gefahrenbericht aussehen, der diesen unterschiedlichen Interessen gerecht wird? Wie weit muss er, wie weit kann er gefasst sein, welche Risiken und Gefahren sollen darin besprochen werden, welche nicht?
Im letzten Seminarteil werden wir konkretisieren, wie der Gefahrenbericht inhaltlich aufgebaut sein sollte.
Für den Nachweis der aktiven Teilnahme wird in diesem Seminar ein Referat oder eine Screencast-Präsentation erwartet. Für einen Leistungsnachweis ist darüber hinaus eine Hausarbeit in Form eines Kapitels für unseren Gefahrenbericht anzufertigen.
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14 Termine
Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung
Di, 24.10.2017 14:00 - 16:00
Di, 07.11.2017 14:00 - 16:00
Di, 14.11.2017 14:00 - 16:00
Di, 21.11.2017 14:00 - 16:00
Di, 28.11.2017 14:00 - 16:00
Di, 05.12.2017 14:00 - 16:00
Di, 12.12.2017 14:00 - 16:00
Di, 19.12.2017 14:00 - 16:00
Di, 09.01.2018 14:00 - 16:00
Di, 16.01.2018 14:00 - 16:00
Di, 23.01.2018 14:00 - 16:00
Di, 30.01.2018 14:00 - 16:00
Di, 06.02.2018 14:00 - 16:00
Di, 13.02.2018 14:00 - 16:00