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Methodenübung
WiSe 17/18: Verfassungsgerichtsbarkeit und Schutz der Freiheit: vom 18. Jahrhundert bis zum Konstitutionalismus der Gegenwart
Dieter Gosewinkel
Kommentar
Verfassungsgerichte und ihre Richter genießen gegenwärtig in Deutschland und Europa eine hohe Reputation. Sie gelten vielfach als Hort der Sachlichkeit, Kompetenz und Unparteilichkeit in den Krisen der politischen Systeme und gegenüber Übergriffen „der Politik“.
In historischer Perspektive ist dieses Bild der Dritten Gewalt alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit gegenüber politisch ausgeübter Staatsgewalt wurde in Jahrhunderte währenden Kämpfen durchgesetzt. Kritik an der Obrigkeits- bzw. Klassenhörigkeit, dem Elitismus, der mangelnden demokratischen Repräsentativität bis hin zur Usurpation politischer Macht im Gewande des Rechts begleiten die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit bei ihrer Herausbildung im Gefolge moderner Verfassungsstaatlichkeit.
Die Veranstaltung geht den historischen Bedingungen der Herausbildung und Stabilisierung der Verfassungsgerichtsbarkeit im Wandel politischer Systeme seit dem 18. Jahrhundert nach. Sie widmet sich den Verfassungsgerichten und ihrer Bedeutung im Spannungsfeld politischer Machtkämpfe und –verschiebungen. Dabei geht es um rechtliche Grundlagen und politische Konflikte ebenso wie um Repräsentationen der Gerichtsbarkeit, Prozesse der Ritualisierung und kulturellen Distinktion von Rechtsprechung und Richtern. Ausgehend vom Reichskammergericht und den Kämpfen um eine Staats- und Verfassungsgerichtsbarkeit im liberalen 19. Jahrhundert wird der Bogen über die Zerstörung einer unabhängigen Gerichtsbarkeit im „Zeitalter der Extreme“ bis hin zur Blütezeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Europa seit dem Zweiten Weltkrieg gespannt. Wesentliches Gewicht wird auf die Zeitgeschichte und Gegenwartsfragen der höchsten Gerichtsbarkeit gelegt, wobei auch auf Verfassungsentwicklungen im östlichen Europa nach 1989 eingegangen wird.
Die Veranstaltung versteht sich als Übung, die anhand eines historischen Längsschnitts in die Grundlagen, Methoden und Quellen einer Geschichte des Rechts in der Neuzeit sowie der Wissenschaftsgeschichte einführt. Sie wird durchgeführt gemeinsam mit Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Johannes Masing und Studierenden der Universitäten Freiburg im Breisgau und Augsburg. Die Übung wird als einwöchiges Blockseminar in einer Stiftung der Universität Augsburg in Sion (Schweiz, Wallis) in der Zeit vom 21. – 27.1 2018 abgehalten. Die Reisekosten der Berliner Studierenden werden übernommen. Weitere erhöhte Kosten entstehen nicht. Eine Vorbesprechung und Einführung in die Thematik wird am 19. Oktober 2017 in Raum A 184 stattfinden.
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Literaturhinweise
Armin von Bogdandy, Peter Michael Huber, Christoph Grabenwarter (Hrsg.), Handbuch Ius Publicum Europaeum. Verfassungsgerichtsbarkeit, Heidelberg 2016; Anette Baumann, Alexander Jendorf (Hrsg.) Adel und (Höchste) Gerichtsbarkeit - Adelige Rechtskultur im Alten Europa, München 2014; Dieter Gosewinkel/Johannes Masing: Die Verfassungen in Europa 1789 – 1949. Eine wissenschaftliche Textedition, München 2006; Robert Chr. van Ooyen: Die Unhintergehbarkeit des Politischen in der Verfassungsgerichtsbarkeit. In: Zeitschrift für Politik 1/2009, S. 98–108. Schließen
7 Termine
Zusätzliche Termine
Do, 19.10.2017 16:00 - 18:00Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung
So, 21.01.2018 09:00 - 17:00
Mo, 22.01.2018 09:00 - 17:00
Di, 23.01.2018 09:00 - 17:00
Mi, 24.01.2018 09:00 - 17:00
Do, 25.01.2018 09:00 - 17:00
Fr, 26.01.2018 09:00 - 17:00
Sa, 27.01.2018 09:00 - 17:00