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Seminar
WiSe 19/20: Die Rechtsgutslehre in Strafrecht und Rechtsphilosophie
Smaro Tassi
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Anmeldung zu der Veranstaltung
Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!Kommentar
Allgemeine Hinweise:
Rechtsphilosophisches SeminarVoraussichtlich mittwochs: 16:00 bis 18:00 Uhr
Eventuell z.T. verblockt nach den Weihnachtsferien.
Vorbesprechung: 06. August 2019 um 10:00 Uhr.
Anmeldung erfolgt direkt über die Dozentin - per E-Mail an:
tassism@zedat.fu-berlin.de
Erwartet werden: Aktive Mitarbeit im Seminar durch Teilnahme an der Diskussion, Fertigstellung einer Seminarhausarbeit von ca. 25 Seiten und Übernahme eines Referats von ca. 20 Minuten.
Inhalte:
Das Seminar will Grundfragender Rechtsgutslehre eingehend diskutieren. Der Fokus soll auf das Verständnis des Rechtsgutsbegriffes gerichtet werden; die Themen werden in der Diskussion beleuchtet, um dann auf zentrale Probleme der Rechtsgutslehre im Rahmen des strafrechtlichen und rechtsphilosophischen Diskurses eingehen und diese analysieren zu können.Themenliste:
- Der Rechtsgutsbegriff im Kontext der Aufgabe des Strafrechtes - der Rechtsgüterschutz innerhalb von Strafnormen und die Erhaltung sozialethischer Gesinnungswerte.
- Die Förderung von "bloßen" Moralvorstellungen mittels Rechtsgüter - Eine Untersuchung anhand des "Inzestbeschlusses" (BVerfG, 2 BvR 392/07 vom 26. Februar 2008, abrufbar unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html)
- Kants Zitat: "Der Nutz vieler gibt ihnen kein Recht gegen einen" (Kant, Reflexionen zur Moralphilosophie, Akademie-Ausgabe, Refl. XIX 6586) und das "Wohl der Allgemeinheit" i.V.m. der Rechtsgutslehre und dem Schutz von individuellen Rechtsgütern.
- Die Begrifflichkeiten "Lebensgut" (Lenckner, in: S/S (Fn. 1), vor §7§713 ff, Rn,9) und "vergeistigter ideeller Wert" (Baumann/Weber/Mitsch, Strafrecht AT, 10. Aufl. 1995, §7 3 Rn. 18) im Rahmen der Rechtsgutslehre - eine kritische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen begriffsdefinitorischen Versuchen, den Begriff des Rechtsgutes in das Strafrecht zu integrieren.
- Die Bedeutung der Rechtsgutslehre für die Auslegung von Tatbestandsmerkmalen des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches - Das Rechtsgut als Kriterium der Strafbarkeitsbegrenzung.
- Der Bezug auf geschützte Rechtsgüter in den Gesetzesbegründungen - Eine Untersuchung anhand des §7 130 Abs. 4 StGB-BT-Drs. 15/5051.
- Die Differenzierung zwischen individuellen und kollektiven Rechtsgütern - Der vorverlagerte Rechtsgutsschutz am Beispiel der sog. Organisationsdelikte.
- Das Konstrukt der kollektiven Scheinrechtsgüter am Beispiel des "Inzestverbots" (§7 173 StGB)
- Die Straftaten gegen die Öffentliche Ordnung - Ein Versuch das geschützte Rechtsgut zu untersuchen.
- Die Entstehungsgeschichte des Rechtsguts "Ehre" im Rahmen der Beleidigungsdelikte (§7§7 185 StGB) und dessen Grundlage.
- Die "Herstellung der Rechtsgüter" in W. Hassemers "personaler Rechtsgutslehre"
- Personale Rechtsgutslehre und Verfassung - Lassen sich Gründe in der Verfassung für die Beschränkung des Strafrechts auf einen individualbezogenen Rechtsgüterschutz finden?
- §7 219 a StGB - "gesellschaftlicher Klimaschutz" (Merkel, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Strafgesetzbuch, StGB §7 219a Rn. 2) als legitimer und verfassungsgemäßer Zweck des Strafrechts?
- Demokratie und Rechtsgutslehre - Leidet eine materiale Rechtsgutslehre an einem Demokratiedefizit?
Literaturhinweise
Ausgewählte Literatur
- Hefendehl, R./v.Hirsch, A/Wohlers, W.: Die Rechtsgutstheorie: Legitimationsbasis des Strafrechts oder Dogmatisches Glasperlenspiel?
- Hefendehl, R.: ZIS 2006, S. 229
- Appel, I.: Rechtsgüterschutz durch Strafrecht, Anmerkungen aus verfassungsrechtlicher Sicht, in: Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (KritV), Vol. 82, No. 3 (1999), pp. 278-311
- Deutscher Ethikrat - Stellungnahme "Inzestverbot" , abrufbar im Internet:
https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-inzestverbot.pdf - Hefendehl, R.: Kollektive Rechtsgüter im Strafrecht, 2002.
- Roxin, Claus, Strafrecht AT 1, Bd. I, 4. Aufl. 2006, §7 2.
- Hassemer/Neumann, Vor §7 1, in: Kindhäuser, Urs/Neumann, Ulfrid/Paeffgen, Hans-Ullrich (Hrsg.), Nomos Kommentar Strafgesetzbuch, Baden-Baden 2017.
- Engländer, Armin, "Revitalisierung der materiellen Rechtsgutslehre durch das Verfassungsrecht?" , ZStW 127 (2015), S. 616-634.
- Stuckenberg, Carl-Friedrich, "Grundrechtsdogmatik statt Rechtsgutslehre. Bemerkungen zum Verhältnis von Strafe und Staat" , GA, 2011, S. 653-662.
- Gärditz, Klaus Ferdinand, "Strafbegründung und Demokratieprinzip" , Der Staat 2010, S. 331-267
- Martins, Antonio, "Der Begriff des Interesses und der demokratische Inhalt der personalen Rechtsgutslehre" , ZStW 125 (2013), S. 234-258
- Schünemann, Bernd, "Über Strafrecht im demokratischen Rechtsstaat" , ZIS 2016, S. 654-671
16 Termine
Zusätzliche Termine
Di, 06.08.2019 10:30 - 12:00Seminarvorbesprechung
Regelmäßige Termine der Lehrveranstaltung
Mi, 16.10.2019 16:00 - 18:00
Mi, 23.10.2019 16:00 - 18:00
Mi, 30.10.2019 16:00 - 18:00
Mi, 06.11.2019 16:00 - 18:00
Mi, 13.11.2019 16:00 - 18:00
Mi, 20.11.2019 16:00 - 18:00
Mi, 27.11.2019 16:00 - 18:00
Mi, 04.12.2019 16:00 - 18:00
Mi, 11.12.2019 16:00 - 18:00
Mi, 18.12.2019 16:00 - 18:00
Mi, 08.01.2020 16:00 - 18:00
Mi, 15.01.2020 16:00 - 18:00
Mi, 22.01.2020 16:00 - 18:00
Mi, 29.01.2020 16:00 - 18:00
Mi, 05.02.2020 16:00 - 18:00
Mi, 12.02.2020 16:00 - 18:00
Termin fällt aus und wird durch einen Ersatztermin nachgeholt.
Allgemeine Hinweise:
Rechtsphilosophisches Seminar Voraussichtlich mittwochs: 16:00 bis 18:00 Uhr Eventuell z.T. verblockt nach den ... Lesen Sie weiter