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Seminar
WiSe 22/23: Suizidbeihilfe und Abtreibung in Gesetzgebung und Rechtsprechung
Sabine Berghahn
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2015 wurde mit dem § 217 StGB die "geschäftsmäßige" Suizidbeihilfe erstmals seit Bestehen des Strafgesetzbuchs von 1871 strafbar gemacht, im Februar 2020 erklärte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts diese Strafbestimmung für nichtig, seitdem soll die Suizidbeihilfe neu geregelt werden, Entscheidungen sind aber noch nicht gefallen (Stand: April 2022). Der Schwangerschaftsabbruch (§§ 218 ff StGB) hat dagegen eine längere Geschichte hinter sich, mit liberalisierenden Gesetzen hat sich das Bundesverfassungsgericht 1975 und 1993 beschäftigt, aber die verabschiedeten Gesetze für verfassungswidrig erklärt und der Gesetzgebung wesentliche Verschärfungen diktiert. 2019 wurde mit einer Mini-Reform der § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung) abgemildert, durch die Ampel-Koalition soll er demnächst ganz gestrichen werden. Möglicherweise kommt es zu weitergehenden Reformen der §§ 218 ff. StGB, Feministinnen kämpfen gegen den § 218 und für die Verankerung reproduktiver Rechte außerhalb des Strafgesetzbuchs. Um beide Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsthemen wird im Bundestag in absehbarer Zeit noch heftig debattiert werden. Diese Debatten sollen analysiert und verglichen werden. Eventuell soll auch vergleichend ins Ausland geblickt werden. close
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Mon, 2022-12-12 12:00 - 14:00
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Mon, 2023-01-30 12:00 - 14:00
Mon, 2023-02-06 12:00 - 14:00
Mon, 2023-02-13 12:00 - 14:00