WiSe 22/23: Galenisches Praktikum
Sonja Bröer, Wolfgang Bäumer, Viviane Filor
Information for students
Ab 26.10. - Kursraum Pharmakologie (Koserstr. 20) Gruppen A, C, E: 10:45 - 12:15 Uhr, Gruppen B, D, F: 13:00 - 14:30 Uhr close
Additional information / Pre-requisites
Zulassung: Berechtigt zur Teilnahme sind immatrikulierte Studierende des 7. Fachsemesters und ggf. höherer Fachsemester, die die Tierärztliche Vorprüfung vollständig bestanden haben. Eine zentrale Anmeldung erfolgt über das Campus Management.
Voraussetzung für die Scheinvergabe: Voraussetzungen für die Scheinvergabe ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Praktikum.
Regelmäßige Teilnahme: Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn nicht mehr als 15 % der angesetzten Übungsstunden, auch entschuldigt, versäumt werden. Für das vorliegende Praktikum bedeutet dies konkret:
(1) Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn nicht mehr als eine Doppelstunde versäumt wurde.
(2) Wurde mehr als eine Doppelstunde versäumt, kann kein Schein erteilt werden. Das gesamte Praktikum ist in diesem Fall zu wiederholen.
(3) Zu Beginn jeder praktischen Übung wird vom Kursleiter kurz in die jeweilige Thematik eingeführt. Deshalb ist pünktliches Erscheinen (möglichst 5-10 Minuten vor Beginn) erforderlich.
Nachweis der regelmäßigen Teilnahme: Fünf bis zehn Minuten nach Kursbeginn erfolgt die Überprüfung der Anwesenheit. Danach eintreffende Praktikumsteilnehmer gelten als nicht anwesend.
Erfolgreiche Teilnahme: Die an den Kurstagen hergestellten Arzneimittel sind zu kennzeichnen, mit dem Abgabehöchstpreis zu versehen und auf dem Arbeitsplatz zurückzulassen. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch studienbegleitende Leistungskontrollen während des Kurses überprüft (Kenntnisse zu Grundregeln für die Herstellung der behandelten Arzneiformen, Kennzeichnung, Berechnung, Verschreiben von Arzneimitteln). Wurde die Leistung als nicht ausreichend bewertet, ist das gesamte Praktikum zu wiederholen.
Organisation des Praktikums
(1) Die Unterlagen werden zum ersten Praktikumstag allen Teilnehmern ausgehändigt.
(2) Zum Praktikum sind geeignete Schutzkleidung (weißer Kittel) und ein Taschenrechner mitzubringen.
(3) Waagen und andere Rezepturgeräte sind sachgemäß zu behandeln und in vollständigem und gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Ebenso ist der Arbeitsplatz am Ende des jeweiligen Kurstages aufgeräumt und sauber zu hinterlassen.
Prüfungen Voraussetzung zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung für Arznei- und Betäubungsmittelrecht ist die erfolgreich abgelegte Prüfung der Pharmakologie und Toxikologie, sowie das Bestehen der studienbegleitenden Lernzielkontrollen in Theorie und Praxis der Galenik, sowie der Verschreibung von Arzneimitteln. close
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- Kennzeichnung von Arzneimitteln - Berechnung der Abgabe-Höchstpreise von Arzneimitteln nach Arzneimittelpreis-VO
- Verordnung von Arznei- und Betäubungsmitteln close
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