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Proseminar
WiSe 22/23: Begründung und Kritik der Verfassungsgerichtsbarkeit
Daniel Schulz
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Verfassungsgerichte gehören zum etablierten Institutionenbestand des demokratischen Verfassungsstaats, sind aber dennoch in der politischen Theorie nicht unumstritten. Während sie einerseits als Garanten der konstitutionellen Ordnung und insbesondere der Wahrung von individuellen Grundrechten dargestellt werden, erscheinen sie andererseits unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten als besonders begründungsbedürftig. Das Seminar will diese politik- und verfassungstheoretischen Diskussionen in seinen Grundzügen nachvollziehen. Dazu werden zunächst einige klassische Texte aus den ideengeschichtlichen Entstehungskontexten moderner Verfassungsgerichtsbarkeit behandelt (Federalist Papers, E. Sieyès, H. Kelsen, C. Schmitt), um dann im Anschluss die Gegenwartsdiskussionen anhand einiger exemplarischer Texte zur Legitimation und zur Kritik des judicial review zu besprechen. Hier werden unter anderem Texte von D. Grimm, I. Maus, M. Tushnet, L. Kramer, J. Waldron und R. Hirschl gelesen werden.
Einführende Literatur:
Dieter Grimm: Verfassungsgerichtsbarkeit. Berlin 2021.
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