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Lehrveranstaltung

SoSe 13: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (StO/PO 2007)

E15a
Liebe Studierende! Im Vorlesungsverzeichnis können Änderungen bzw. Ergänzungen bis zum Anfang der Vorlesungszeit vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Termin- sowie Raumangaben zu Ihren Lehrveranstaltungen kurz vor dem Vorlesungsbeginn noch ein Mal zu überprüfen.

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  • Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht

    E15aA1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul behandelt die allgemeinen Lehren des Schuldrechts (§§ 241 bis 853 BGB), die grundlegende Bedeutung für alle im BGB und anderen Gesetzen geregelten Pflichten und Ansprüche haben. Insbesondere geht es um Begriff und Inhalt von Schuldverhältnissen, um Entstehung und Fortfall von Ansprüchen, um Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Leistungsstörungen und Vertragsverletzungen, um Rücktritt und Rücktrittsfolgen sowie das Recht des Schadensersatzes. Behandelt werden weiterhin Dritthaftung und Drittschutz im Schuldverhältnis sowie die Gesamtschuld.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um anhand des Gesetzes, der hierzu entwickelten Dogmatik sowie der einschlägigen Rechtsprechung Entstehung und Fortfall der im Allgemeinen Schuldrecht geregelten Ansprüche methodisch und inhaltlich überzeugend beurteilen zu können. Durch die Fallbesprechungen soll den Studierenden vermittelt werden, wie im Aufbau der Anspruchsgrundlagen die verschiedenen Regelungsgebiete des Allgemeinen Schuldrechts ineinander greifen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester Schließen
  • Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte

    E15aA2.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Dieses Modul knüpft nahtlos an das Modul "Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person" an und beendet die allgemeinen Lehren des Strafrechts mit Schwerpunkt Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Unterlassen, Fahrlässigkeit und Konkurrenzen. Auch die Behandlung der Auslegungsmethoden wird fortgesetzt. Bei der Darstellung des Besonderen Teils liegt der Schwerpunkt auf den Eigentumsdelikten, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung und Raubdelikte. Es werden Schritt für Schritt die Grundlagen des Strafrechts entwickelt und nach didaktischen Kriterien ausgewählte Fälle besprochen.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen die Funktion des Strafrechts zur Verhinderung zukünftiger Verbrechen und Vergehen verstehen lernen. Außerdem sollen sie einen Überblick über die wichtigsten Eigentumsdelikte erhalten, ihren Deliktsaufbau und den systematischen Zusammenhang innerhalb des Besonderen Teils des StGB verstehen lernen. Die Studierenden sollen darüber hinaus mit den Techniken der Falllösung im Strafrecht vertraut gemacht werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester Schließen
  • Grund- und Menschenrechte

    E15aA3.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Bedeutung und Funktionsweise der Grund- und Menschenrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Anhand einzelner Grundrechte wird den Studierenden die deutsche Grundrechtsdogmatik näher gebracht; Schutzbereiche einzelner Grundrechte und staatliche Eingriffsmöglichkeiten werden unter Einbeziehung wegweisender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts besprochen. Ferner werden die europäischen Menschenrechte, ihre Verankerung in der EMRK und ihr Verhältnis zu den Grund- und Menschenrechten des Grundgesetzes behandelt. Gegenstand des Moduls ist außerdem das Verfassungsprozessrecht, soweit es für die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten von Bedeutung ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

    Qualifikationsziele:

    In dem Modul sollen die Studierenden die Funktionen der Grund- und Menschenrechte als subjektive Freiheits-, Leistungs- und Teilhaberechte des Individuums gegenüber dem Staat, zugleich als staatliche objektive Wertentscheidungen verstehen lernen. Die Studierenden sollen außerdem das zur Durchsetzung der Grundrechte relevante Prozessrecht (insbesondere die Individualverfassungsbeschwerde) lernen und in die Lage versetzt werden, praktische Fälle prozessual zu beurteilen. Dabei sollen die Technik der Falllösung und der Gutachtenstil erlernt werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester Schließen
    • 092201 Vorlesung
      VL Grund- und Menschenrechte (Rolf-Christian Calliess)
      Zeit: Di 14:00-16:00, Mi 10:00-12:00 (Erster Termin: 09.04.2013)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 092202 Anwendungskurs
      AK Grund- und Menschenrechte (Dana Burchardt)
      Zeit: Di 12:00-14:00 (Erster Termin: 16.04.2013)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
    • 092203 Anwendungskurs
      AK Grund- und Menschenrechte (Dana Burchardt)
      Zeit: Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 16.04.2013)
      Ort: 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 092204 Anwendungskurs
      AK Grund- und Menschenrechte (Christopher Schoenfleisch)
      Zeit: Mi 14:00-16:00 (Erster Termin: 17.04.2013)
      Ort: 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 092205 Anwendungskurs
      AK Grund- und Menschenrechte (Christopher Schoenfleisch)
      Zeit: Mi 16:00-18:00 (Erster Termin: 17.04.2013)
      Ort: 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 092206 Anwendungskurs
      AK Grund- und Menschenrechte (Jascha Amery)
      Zeit: Mi 14:00-16:00 (Erster Termin: 17.04.2013)
      Ort: 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 092207 Anwendungskurs
      AK Grund- und Menschenrechte (Jascha Amery)
      Zeit: Mi 16:00-18:00 (Erster Termin: 17.04.2013)
      Ort: 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 092208 Anwendungskurs
      AK Grund- und Menschenrechte (Elsa Marie Mein)
      Zeit: Mi 16:00-18:00 (Erster Termin: 17.04.2013)
      Ort: 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
    • 092209 Anwendungskurs
      AK Grund- und Menschenrechte (Elsa Marie Mein)
      Zeit: Mi 18:00-20:00 (Erster Termin: 17.04.2013)
      Ort: 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
    • 092210 Anwendungskurs
      AK Grund- und Menschenrechte (Anna Sophie Poschenrieder)
      Zeit: Mi 14:00-16:00 (Erster Termin: 17.04.2013)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 092211 Anwendungskurs
      AK Grund- und Menschenrechte (Anna Sophie Poschenrieder)
      Zeit: Mi 16:00-18:00 (Erster Termin: 17.04.2013)
      Ort: 4405 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 092212 Anwendungskurs
      AK Grund- und Menschenrechte (Corinna Dau)
      Zeit: Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 16.04.2013)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 092213 Anwendungskurs
      AK Grund- und Menschenrechte (Corinna Dau)
      Zeit: Mi 08:00-10:00 (Erster Termin: 17.04.2013)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • Wahlveranstaltungen für das Grundstudium

    E15aA4.1
  • Methodenlehre

    E15aB2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul führt in die juristische Methodenlehre ein. Es geht insbesondere um die systematische Darstellung der Suche nach Methoden rechtlicher Entscheidungsbegründungen. Dabei spielen z. B. die Abgrenzung von Entscheidungsgründen und Entscheidungsbegründungen, die "Subsumtion", Ziele und Methoden der Auslegung von Rechtsgrundsätzen sowie juristische Schlusstechniken eine bedeutende Rolle.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen befähigt werden, juristische Methoden der Auslegung und Argumentationsstrukturen anzuwenden. Die Kommunikationsfähigkeit, die Fähigkeit zur Strukturierung komplexer Probleme sowie der Gerechtigkeitssinn der Studierenden sollen geschärft werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Lektürekurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lektüre von Primärtexten und Gruppendiskussionen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester Schließen
  • Rechtsphilosophie

    E15aB4.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über zentrale Probleme der Rechts- und Staatsphilosophie. Behandelt werden rechtsphilosophische Themen wie beispielsweise Norm und Faktum, Rechtsquellen, Apriorität und Geschichtlichkeit des Rechts, Naturrecht und positives Recht, Recht, Sittlichkeit und Moral, Rechtssystem, Einheit der Rechtsordnung, Menschenrechte, Gerechtigkeit, Staat und Gesellschaft, Rechtsstaat, Staatsformen, Rechtsgeltung und -wirksamkeit sowie Rechtsgestaltung. Diese werden entweder systematisch oder exemplarisch anhand ausgewählter klassischer rechtsphilosophischer Texte erörtert.

    Qualifikationsziele:

    Durch das Modul sollen den Studierenden die Grundzüge der Rechts- und Staatsphilosophie vermittelt werden. Die Studierenden sollen dabei lernen, auch in Zeiten weitgehender Spezialisierung die allgemeinen Grundlagen der Rechtsordnung zu reflektieren. Speziell durch den Lektürekurs sollen die Studierenden an das eigenständige Arbeiten mit philosophischen Texten herangeführt werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Lektürekurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lektüre von Primärtexten und Gruppendiskussionen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Fremdsprachenfachkompetenz

    E15aC1.1

    Fremdsprachenfachkompetenz

    d.h. rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 3 S. 1 DRiG

    Für die Fremdsprachenkompetenz ist laut DRiG grundsätzlich der erfolgreiche Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses nachzuweisen.

    Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 Abs. 3 JAG in Verbindung mit § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG kann laut § 15 der Studienordnung erworben werden:

    1. in rechtswissenschaftlichen Sprachkursen des Fachbereichs im Umfang von mindestens 2 SWS mit einer zweistündigen Abschlussklausur oder gleichwertigem Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme der Studierenden (Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.),
    2. in fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs im Umfang von mindestens 2 SWS mit einer zweistündigen Abschlussklausur oder gleichwertigem Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme der Studierenden (Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.),
    3. während eines mindestens einsemestrigen rechtswissenschaftlichen Auslandsstudiums durch Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme an fremdsprachlichen Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS.
    Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz setzt voraus, dass die Studierenden in den Sprachkursen und Lehrveranstaltungen Sprachfähigkeiten nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen Stufe B 1 (Threshold) erworben haben.

    Die Leistungsnachweise zur Fremdsprachenfachkompetenz können aufgrund bestehender Kooperationsvereinbarungen auch in rechtswissenschaftlichen Sprachkursen und fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultäten der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Potsdam erworben werden. Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit dieser Nachweise entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die aktuellen Kooperationsvereinbarungen und künftige Änderungen informiert der Fachbereich im Studienführer.

    Welche Veranstaltungen zum Erwerb der Fremdsprachenfachkompetenz führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht.

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  • Schlüsselqualifikationen

    E15aD1.1

    Schlüsselqualifikationen

    gemäß § 5 a Abs. 3 S. 1 DRiG

    Schlüsselqualifikationen sind laut DRiG: Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.

    Der Erwerb eines Leistungsnachweises "Schlüsselqualifikation" ist unter anderem Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung; vgl. § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG!

    Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation kann in Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS (30 Std.), in denen die in § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG beispielhaft genannten Schlüsselqualifikationen oder gleichwertige Qualifikationen vermittelt werden und die durch aktive Teilnahme der Studierenden gekennzeichnet sind, erworben werden.

    Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht.

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  • Sachenrecht

    E15aE1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Gegenstand des Moduls ist das dritte Buch des BGB. Die Darstellung betrifft die Grundlagen und die Institute unserer Eigentumsordnung. Es geht um Besitz und Besitzschutz, das Eigentum und Fragen des Nachbarrechts, das allgemeine Grundstücksrecht, den Eigentumserwerb an Grundstücken und an beweglichen Sachen, das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer und um beschränkt dingliche Rechte, wie die Dienstbarkeiten und die Sicherungsrechte (Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht).

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen die im Allgemeinen Teil und im Schuldrecht erworbenen zivilrechtlichen Kenntnisse vertiefen und erweitern. Sie sollen ein Verständnis für die Strukturprinzipien des Sachenrechts entwickeln (Abstraktionsprinzip, Publizitätsgrundsatz, Spezialitätsgrundsatz u. a.) und das Verhältnis zum Schuldrecht (Abgrenzung und Rückbindung) verinnerlichen. Außerdem sollen die Studierenden Kenntnisse über die Besonderheiten des Immobiliarsachenrechts und die Funktion des Grundbuchs erwerben ebenso wie über die Funktion der dinglichen Sicherheiten und die Struktur der Haftung daraus. Sie sollen darüber hinaus die spezifische Technik der Falllösung bei sachenrechtlichen Gestaltungen erlernen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester Schließen
    • 094101 Vorlesung
      VL Sachenrecht (Claudia Schubert)
      Zeit: Di 08:00-12:00 (Erster Termin: 09.04.2013)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 094102 Anwendungskurs
      AK Sachenrecht (Florian Kaminski)
      Zeit: Mi 10:00-12:00 (Erster Termin: 17.04.2013)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
    • 094103 Anwendungskurs
      AK Sachenrecht (Florian Kaminski)
      Zeit: Do 08:00-10:00 (Erster Termin: 18.04.2013)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
    • 094104 Anwendungskurs
      AK Sachenrecht (Justus Schweizer)
      Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 18.04.2013)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 094105 Anwendungskurs
      AK Sachenrecht
      Zeit: -
      Ort: keine Angabe
  • Handels- und Gesellschaftsrecht

    E15aE1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul hat diejenigen Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Gegenstand, die für das Pflichtfach von Bedeutung sind. Aus dem Handelsrecht werden insbesondere der Kaufmannsbegriff, die Firma, die Publizität des Handelsregisters, die Vertretung des Kaufmanns sowie einige der im HGB geregelten Vertragstypen (Handelskauf, Kommission) behandelt. Im Gesellschaftsrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Recht der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG). Es wird jedoch auch ein Überblick über das Recht der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) gegeben.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen einen Überblick über das im HGB geregelte Sonderrecht für Kaufleute und dessen typische Fragestellungen erhalten. Außerdem sollen sie die wesentlichen Strukturen des Gesellschaftsrechts erlernen. Die Studierenden sollen den Umgang mit Gesellschaften in der juristischen Praxis vermittelt bekommen, insbesondere im Hinblick auf relevante Fragen der Innen- und Außenhaftung. Das Modul soll die Studierenden befähigen, ihre erlangten Kenntnisse auch in der Lösung praktischer Fälle anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester Schließen
  • Arbeitsrecht

    E15aE1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden eine knappe Darstellung des deutschen Arbeitsrechts. Behandelt werden die Begründung von Arbeitsverhältnissen, die wichtigsten aus Arbeitsverhältnissen resultierenden Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Folgen von Leistungshindernissen wie z. B. der Erkrankung von Arbeitnehmern oder Produktionsstörungen, Haftungsfragen sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen insbesondere durch Kündigung von Seiten des Arbeitgebers. Im Vordergrund steht zwar das Individualarbeitsrecht, soweit dies aufgrund der vielfältigen Verflechtungen erforderlich ist, werden aber auch Fragen des Betriebsverfassungs- und des Tarifvertragsrechts behandelt.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen einen Überblick über das noch immer nicht einheitlich kodifizierte, sondern in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch die Rechtsprechung geprägte Arbeitsrecht erhalten. Sie sollen neben Normkenntnissen insbesondere ein Verständnis für die gerade für das Arbeitsrecht bedeutsamen und prägenden sozialpolitischen Fragen bzw. Gegensätze entwickeln. Außerdem sollen die Studierenden auf die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet werden, insbesondere sollen sie die gerichtliche Durchsetzbarkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche kennen lernen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (2 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester Schließen
    • 094108 Vorlesung
      VL Arbeitsrecht (Jochem Schmitt)
      Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 09.04.2013)
      Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 094109 Anwendungskurs
      AK Arbeitsrecht (Stefanie Fedtke)
      Zeit: Di 12:00-14:00 (Erster Termin: 28.05.2013)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Übung im Bürgerlichen Recht

    E15aE1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Bürgerliche Recht", "Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht", "Besonderer Teil des Schuldrechts" und "Sachenrecht" vorausgesetzt. Schwerpunkte der besprochenen Fälle und Klausuren sind das Recht der vertraglichen sowie der gesetzlichen Schuldverhältnisse und das Sachenrecht. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere: Aufbau, Stil) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Übung

    Modulprüfung:

    • Klausur (4 Std.)
    • Hausarbeit (160 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen, selbstständige Vertiefung.

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Die Übung ist für jedes Wintersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten. Schließen
    • 096106 Übung
      Übung im Bügerlichen Recht (Franz Jürgen Säcker)
      Zeit: Do 18:00-20:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 11.04.2013)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Zivilverfahrensrecht

    E15aE1.5

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen ersten Einblick, wie in der Bundesrepublik Deutschland in einem rechtsförmigen Verfahren Rechtsbeziehungen des Privatrechts erkannt und Rechtsansprüche durchgesetzt werden. Gegenstand des Moduls sind die Beteiligten des Rechtsstreits (Parteien, Nebenintervention, auch: Streitgenossenschaft), Streitgegenstand und Klagearten, Zuständigkeit des Gerichts, allgemeine Verfahrensgrundsätze, Verfahren im ersten Rechtszug, Beendigung des Rechtsstreits (Urteil, Vergleich, Erledigung der Hauptsache, Rücknahme der Klage), Rechtskraftlehre, Parteiwechsel, Fragen des Beweisrechts, Prozessaufrechnung, Mahnverfahren, Rechtsmittel, Voraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, Arrest und einstweilige Verfügung.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen einen Überblick über die wesentlichen Rechtsfiguren der ZPO erhalten und den Ablauf eines Zivilprozesses verstehen lernen und Rückbezüge des Zivilverfahrensrechts zum Verfassungsrecht erkennen. Die Studierenden sollen außerdem im Hinblick auf die spätere juristische Tätigkeit durch Übung am praktischen Fall mit einzelnen Anwendungsproblemen des Verfahrensrechts vertraut gemacht werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (2 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester Schließen
    • 096101 Vorlesung
      VL Zivilverfahrensrecht (Lena Rudkowski)
      Zeit: Di 12:00-14:00, Do 16:00-17:00 (Erster Termin: 09.04.2013)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 096102 Anwendungskurs
      AK Zivilverfahrensrecht (Lena Rudkowski)
      Zeit: Do 17:00-18:00 (Erster Termin: 11.04.2013)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Familien- und Erbrecht

    E15aE1.6

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über Entwicklung, Stellung und Funktion des Familien- und Erbrechts im Rahmen des Bürgerlichen Rechts.

    Im Familienrecht ist Schwerpunkt das materielle Ehe-, Verwandtschafts- und insbesondere Kindschaftsrecht sowie die unterhaltsrechtlichen Strukturen und Probleme, die sich daraus ergeben. Vormundschaft und Betreuung, die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts sowie das Familienverfahrensrecht werden gestreift.

    Beim Erbrecht steht die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, darunter insbesondere das Testament im Vordergrund, das Pflichtteilsrecht und die spezifisch erbrechtlichen Ansprüche. Auch das Erbschaftssteuerrecht wird gestreift.

    Qualifikationsziele:

    Ziel des Moduls ist die Vermittlung von Grundkenntnissen in den speziellen, an konkreten Lebensgestaltungen anknüpfenden Materien des Familien- und Erbrechts, welche die in den Modulen "Einführung in das Bürgerliche Recht", "Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht", "Besonderer Teil des Schuldrechts" und "Sachenrecht" erworbenen Kenntnisse ergänzen sollen. Die Studierenden sollen dadurch auf die praktische juristische Tätigkeit vorbereitet werden, in der sowohl im außerforensischen Bereich, aber auch innerhalb von Prozessen insbesondere in der anwaltlichen Tätigkeit der Bereich des Familien- und Erbrechts eine hervorgehobene Rolle spielt.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Familienrecht
    • Anwendungskurs Familienrecht
    • Vorlesung Erbrecht
    • Anwendungskurs Erbrecht

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester Schließen
    • 096103 Vorlesung
      VL Familien- und Erbrecht (Helmut Grothe)
      Zeit: Do 12:00-14:00 (Erster Termin: 11.04.2013)
      Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 096104 Anwendungskurs
      AK Familien- und Erbrecht (Helmut Grothe)
      Zeit: Fr 15:00-17:00 (Erster Termin: 12.04.2013)
      Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Materien des Besonderen Verwaltungsrechts

    E15aE2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen Überblick über das Besondere Verwaltungsrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Berliner Landesrechts. Der Schwerpunkt liegt dabei in den Bereichen Baurecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Kommunalrecht und in dem für die betreffenden Materien relevanten Verwaltungsprozessrecht. Darüber hinaus wird das System der Verfahrensarten im Verwaltungsprozessrecht behandelt. Schwerpunkte sind der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg, Verfahrensarten (einschließlich vorläufiger Rechtsschutz) und Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeitsfragen sowie der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll die Studierenden mit den Grundzügen des Besonderen Verwaltungsrechts vertraut machen. Im Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts sollen die Studierenden auf die juristische Tätigkeit in den wichtigsten Bereichen des öffentlichen Baurechts (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht), des Polizei- und Ordnungsrechts (einschließlich der Verwaltungsvollstreckung und des Versammlungsrechts) sowie des Kommunalrechts vorbereitet werden. Außerdem sollen die Studierenden mit den Voraussetzungen und rechtlichen Problemen der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart vertraut gemacht werden, dass sie einen konkreten Fall aus dem Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester Schließen
  • Übung im Öffentlichen Recht

    E15aE2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Öffentliche Recht", "Grund- und Menschenrechte", "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Materien des Besonderen Verwaltungsrechts" vorausgesetzt. Der Stoff der o. g. Module bildet auch den Schwerpunkt der besprochenen Fälle. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere Aufbau und Stil eines juristischen Gutachtens) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse mittels praktischer Anwendung. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden. Mit der Hausarbeit soll durch eingehende wissenschaftliche Recherche insbesondere juristische Fertigkeiten beim eigenständigen und tiefgründigen schriftlichen Umgang mit Problemen des Öffentlichen Rechts über einen längeren Zeitraum geschult werden. Mit der Klausur soll die Fähigkeit erworben werden, in begrenzter Zeit für Probleme aus dem Öffentlichen Recht unter Aufsicht eine eigenständige schriftliche Lösung unter ausschließlicher Zuhilfenahme von Normtexten zu finden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Übung

    Modulprüfung:

    • Klausur (4 Std.)
    • Hausarbeit (160 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Die Übung ist für jedes Sommersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten. Schließen
    • 096201 Übung
      Übung im Öffentlichen Recht (Heike Krieger)
      Zeit: Do 14:00-16:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 11.04.2013)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Übung im Strafrecht

    E15aE3.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft .

    Inhalte:

    In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person", "Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte" sowie "Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte" vorausgesetzt. Dieser Stoff bildet auch den Schwerpunkt der besprochenen Fälle. Geübt werden vor allem die klausurmäßige Erörterung der Fragen der Täterschaft und Teilnahme, das vorsätzliche vollendete Begehungsdelikt, das Versuchsdelikt, das Unterlassungsdelikt und das Fahrlässigkeitsdelikt. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere Aufbau und Stil eines juristischen Gutachtens) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse mittels praktischer Anwendung. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Übung

    Modulprüfung:

    • Klausur (4 Std.)
    • Hausarbeit (160 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen, selbstständige Vertiefung.

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Die Übung ist für jedes Wintersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten. Schließen
    • 096301 Übung
      Übung im Strafrecht (Klaus Rogall)
      Zeit: Di 16:00-18:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 09.04.2013)
      Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • Wahlveranstaltungen für das Hauptstudium

    E15aE4.1
  • USP1: Mittelalterliche und Neuere Rechtsgeschichte

    E15aF1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des "deutschen" Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul erweitert und vertieft die Einsichten in die historische Bedingtheit und die Entwicklungsstufen des Rechts, deren Grundlagen im Modul "Europäische Rechtsgeschichte" gelegt wurden. Es geht um das kontemplative Verstehen eines vergangenen rechtlichen Gegenstandes wie um das Verstehen der verschiedenen Rechtsordnungen in ihrer Geschichtlichkeit. Insbesondere in der Übung werden Quellen im Wege der (germanistischen) Textexegese interpretiert, um dieses speziell rechtshistorische hermeneutische Erkenntnisverfahren zu erlernen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Teilnahme an der Diskussion rechtshistorischer Fragestellungen; Anfertigung von Textexegesen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. Schließen
  • USP2: Römische Rechtsgeschichte

    E15aF1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen punktuell vertiefenden Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Dabei wird auf den historischen Kontext des römischen Rechts ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung der europäischen Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegese werden mit wechselndem Schwerpunkt einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen untersucht.

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts soll bei den Studierenden das Bewusstsein für die Kontinuität oder den Wandel der Fragestellungen geschärft werden. Die Studierenden sollen befähigt werden, die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einen europäischen Zusammenhang zu erkennen. Die Vertiefung in der Exegese soll den kritischen Umgang mit den Quellen fördern und einen wissenschaftlichen Zugang zum Recht ermöglichen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Teilnahme an der Diskussion rechtshistorischer Fragestellungen; Anfertigung von Textexegesen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft. Schließen
    • 098120 Übung
      Ü Römische Rechtsgeschichte (Cosima Möller)
      Zeit: Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 09.04.2013)
      Ort: 4405 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • USP3: Rechtsphilosophie

    E15aF1.3

    Inhalte:

    Das Modul behandelt systematisch und historisch wesentliche Themen vor allem der europäischen Rechts- und Staatsphilosophie: Begriff des Rechts, Recht und Moral, Recht und Religion, Rechtspositivismus und Naturrecht, Theorien der Gerechtigkeit und aktuelle Diskussionen zu Gerechtigkeitsfragen, philosophische Begründungen von Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat und Menschenrechten, das Recht des Staates zu strafen. Im Rahmen der Übung werden einzelne Themenbereiche anhand von klassischen Texten der Rechtsphilosophie vertieft.

    Qualifikationsziele:

    Durch das Modul sollen die philosophischen Grundlagen der historischen und geltenden Rechtsordnung kulturübergreifend deutlich gemacht und verinnerlicht werden. Die Studierenden sollen insbesondere durch die Behandlung aktueller Fragen der Gerechtigkeit verstehen lernen, auf welche auch heute noch aktuellen Probleme in der Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie eine Antwort zu geben versucht wurde.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Teilnahme an der Diskussion rechtsphilosophischer Fragestellungen; Anfertigung von Probeklausuren; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester; Übung jedes Sommersemester. Schließen
    • 098130 Übung
      Ü Rechtsphilosophie (SB 1) (Gerhard Seher)
      Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 09.04.2013)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
  • Wahlveranstaltungen im Schwerpunktbereich 1

    E15aF1.5
  • USP1: Verbraucherprivatrecht

    E15aF2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen wirtschaftlich unterschiedlich starke Akteure des privaten Wirtschaftsverkehrs miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach eventuellen Schranken der Privatautonomie zum Schutz des Unterlegenen stellt. Gegenstand des Moduls sind der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen die Mechanismen verstehen lernen, mit deren Hilfe geschäftlich unerfahrene oder wirtschaftlichen Sachzwängen unterworfene Wirtschaftssubjekte vor der Überlegenheit ihres Kontrahenten geschützt werden. Sie sollen vertiefte Kenntnisse erwerben über die Voraussetzungen verbraucherschützender Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen ihrer Ausübung. Ferner sollen die Studierenden die rechtlichen Schranken der Verwendung von AGB sicher beherrschen lernen.

    Lehr- und Lernformen:

    • 2 Vorlesungen
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (AGB-Recht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Verbraucherprivatrecht) und Übung jedes Sommersemester. Schließen
    • 098210 Vorlesung
      VL Verbraucherprivatrecht (Cosima Möller)
      Zeit: Do 10:00-12:00 (Erster Termin: 11.04.2013)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 098211 Übung
      Ü Verbraucherprivatrecht und AGB-Recht (Martin Schwab)
      Zeit: Do 12:00-14:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 11.04.2013)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
  • USP2: Absatzmittlerrecht und Vertragsgestaltung

    E15aF2.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen Einblick in die vertraglichen Beziehungen von Akteuren unterschiedlicher Handelsstufen. Behandelt werden namentlich Vertragshändler- und Franchiseverträge. Ebenso werden Fragen der Finanzierung des Warenabsatzes behandelt, namentlich Leasing- und Factoringverträge. Ferner bietet das Modul eine Anleitung zur vorausschauenden Lösung rechtlicher Probleme durch deren Regelung im Vertrag - sei es in AGB oder in individuellen Vereinbarungen. Den Studierenden wird vor Augen geführt, wie das Interesse des Mandanten in eine juristisch präzise und rechtlich unbedenkliche Formulierung gegossen wird.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen anhand der Absatzmittlungsverhältnisse die besondere Risikostruktur von Verträgen kennenlernen, die nicht oder nur rudimentär im Gesetz geregelt, sondern von Akteuren des Waren- und Dienstleistungsvertriebs zur optimalen Verwirklichung wirtschaftlicher Interessen entwickelt worden sind. Des Weiteren sollen sie am Ende des Moduls in der Lage sein, bei der Bearbeitung von anwaltlichen Mandaten, die auf die Verhandlung von Verträgen gerichtet sind, für mögliche künftige Störungen des Vertrags sachdienliche Klauseln zu entwerfen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Projektgruppe
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Projektgruppe jedes Sommersemester. Schließen
    • 096508 Projektgruppe
      PG Vertragsgestaltung (Hartmut Hamann)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 08.04.2013)
      Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • USP3: Privatversicherungsrecht

    E15aF2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang. Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul Privatversicherungsrecht umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im - durch die Reform von 2007 teils neu gestalteten - VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Agenten und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts geben. Es soll dasjenige allgemeine Grundlagenwissen aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts vermitteln, das die Studierenden dazu befähigt, privatversicherungsrechtliche Fälle einer praxisgerechten Lösung zuzuführen. Die Studierenden sollen darüber hinaus einen Überblick über die wichtigsten Versicherungszweige erhalten.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. Schließen
    • 098230 Übung
      Ü Privatversicherungsrecht (Lena Rudkowski)
      Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 09.04.2013)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Wahlveranstaltungen im Schwerpunktbereich 2

    E15aF2.4
  • USP1: Wirtschaftsrecht: Europäisches und deutsches Wettbewerbs- und Regulierungsrecht

    E15aF3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertiefenden Einblick in das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht. Dabei wird ebenso die historische Entwicklung des Wettbewerbsrechts beleuchtet wie seine Bedeutung für das moderne europäische Wirtschaftsrecht. Auf europäischer Ebene werden neben Art. 81 ff. EG einschlägige Regelungen des gemeinschaftsrechtlichen Sekundärrechts behandelt. Auf deutscher Ebene wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beleuchtet, wobei insbesondere auf das Verhältnis von deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht eingegangen wird. Außerdem wird hinsichtlich der Wirtschaftsbereiche, in denen natürliche Monopole bestehen, das Regulierungsrecht behandelt, insbesondere das Energie- und Telekommunikationsrecht.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die rechtlichen Instrumente zum Schutz des Wettbewerbs vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • USP1: Wirtschaftsrecht: Immaterialgüterrecht

    E15aF3.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul führt in die Grundlagen des rechtlichen Schutzes geistiger Leistungen vor missbräuchlicher Verwendung ein. Es beinhaltet einerseits das Urheberrecht als klassisches Künstlerrecht zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst und damit verbundener Leistungen von Künstlern und anderen beteiligten Personen/Unternehmen, andererseits des Patent- und Markenrechts und andere gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Erfinderrecht und das IT-Recht. Es werden neben einem umfassenden Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Ausgestaltungen der Schutzinstrumentarien auch die Schnittstellen zum allgemeinen Wettbewerbsrecht aufgezeigt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die rechtlichen Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • 3 Vorlesungen
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (UWG und Markenrecht) und Seminar jedes Wintersemester, 2 Vorlesungen (Urheberrecht; Erfinderrecht und IT-Recht) und Übung jedes Sommersemester. Schließen
    • 098311 Vorlesung
      Urheberrecht (Peter Raue)
      Zeit: Mo 14:00-16:00 (Erster Termin: 08.04.2013)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
    • 098312 Vorlesung
      Erfinderrecht und IT-Recht (Jürgen Ensthaler)
      Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 11.04.2013)
      Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 098348 Vorlesung
      UWG und Markenrecht (Maik Wolf)
      Zeit: Di 18:00-20:00 (Erster Termin: 09.04.2013)
      Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 098313 Übung
      Ü Immaterialgüterrecht (Maik Wolf)
      Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 26.06.2013)
      Ort: 2202 Übungsraum; 2213 Übungsraum
  • USP2: Unternehmensrecht: Gesellschaftsrecht

    E15aF3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft. Schließen
    • 098320 Übung
      Ü Gesellschaftsrecht (Gregor Bachmann)
      Zeit: Mi 16:00-18:00 (Erster Termin: 10.04.2013)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • USP2: Unternehmensrecht: Konzern- und Umwandlungsrecht, Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), Unternehmensmitbestimmungsrecht

    E15aF3.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen durch Konzernbildung und Umwandlung und erläutert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als neue Möglichkeit für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Außerdem wird die Aufsichtsratsmitbestimmung in Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz behandelt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll die wesentlichen Grundlagen vermitteln, die für die praktische Tätigkeit in den Bereichen Konzernbildung und Umwandlung erforderlich sind. Insbesondere sollen die Studierenden Sicherheit im Umgang mit den gesetzlichen Grundlagen des Konzern- und Umwandlungsrechts wie auch des Mitbestimmungsrechts erhalten.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Lehr- und Lernformen:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
  • USP3: Bilanz- und Steuerrecht: Allgemeines Steuerrecht

    E15aF3.5
    • 098330 Vorlesung
      VL Steuerverwaltungsrecht (Markus Heintzen)
      Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 09.04.2013)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • USP3: Bilanz- und Steuerrecht: Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht

    E15aF3.6

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über das Bilanz- und Unternehmensteuerrecht. Ausgehend vom Handelsbilanzrecht sollen die einzelnen Positionen der Bilanz vorgestellt und die Besonderheiten bei der Gewinnermittlung im Steuerrecht dargestellt werden. Im Bereich des Unternehmensteuerrechts soll zunächst die Besteuerung der Einzel- und Mitunternehmer im Einkommensteuerrecht und der Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuerrecht thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen vor allem die Zuordnung zu den einkommensteuerrechtlichen Einkunftsarten und die Ermittlung der Einkünfte. Zudem sollen Grundlagen des Gewerbesteuerrechts, insbesondere die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer und deren Bemessungsfaktoren erörtert werden. Ausgehend von der zivilrechtlichen Behandlung sollen ferner die vier Arten der Unternehmensumwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel) und ihre steuerrechtliche Behandlung thematisiert werden.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen die Funktion des Bilanzrechts als Informations- und Kontrollrecht der Anteilseigner und Gläubiger im Handelsbilanzrecht und als Einkunftsermittlungsart im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht verstehen lernen. Im Bereich des Unternehmensteuerrechts steht vor allem die Systematik der Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften im Vordergrund. Vor allem sollen die Studierenden mit den spezifischen Techniken der Falllösung im Bilanz- und Unternehmensteuerrecht vertraut gemacht werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Bilanzrecht
    • Vorlesung Unternehmenssteuerrecht
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Bilanzrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Unternehmensteuerrecht) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
  • Wahlveranstaltungen im Schwerpunktbereich 3

    E15aF3.7
  • USP1: Individualarbeitsrecht, Europäisches und internationales Arbeitsrecht

    E15aF4.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt aus dem individuellen Arbeitsrecht die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die arbeitsrechtlichen Bezüge des Antidiskriminierungsrechts (AGG), Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen und dem Abschluss und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Behandelt werden insbesondere auch Fragen der Regelungen zum Arbeitslohn, zum Lohn ohne Arbeit (insbesondere dort die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), zur Haftung im Arbeitsverhältnis und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung mit den wichtigsten mit der Kündigung im Zusammenhang stehenden Fragen. Außerdem werden das Recht des Betriebsübergangs, Grundzüge der Rechtsfolgen bei Insolvenz des Unternehmens und Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens thematisiert. Des weiteren werden die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts, die Umsetzung des europäischen Arbeitsrechts in innerstaatliches Recht und die grundlegenden Rechtsvorschriften des europäischen Arbeitsrechts (aus dem gemeinschaftsrechtlichen Primär- und Sekundärrecht) behandelt. Besonders werden die Auswirkungen von Entscheidungen des EuGH auf das nationale Recht beleuchtet. Ferner werden aus den Bereichen des transnationalen Arbeitsrechts und des internationalen Privatrechts der Arbeitsbeziehungen die elementaren Grundzüge behandelt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll einen Überblick über das in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch Rechtsprechung geprägte Arbeitsrechtsvertragsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen ein Grundverständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln, in der sich Arbeit in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland vollzieht. Durch die im Modul vermittelten rechtlichen Kenntnisse sollen die Studierenden befähigt werden, praktische Fälle aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts sachgerecht zu lösen und somit für den Berufseinstieg in die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Individualarbeitsrecht
    • Vorlesung Europäisches und internationales Arbeitsrecht
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Individualarbeitsrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Europäisches und internationales Arbeitsrecht) und Übung jedes Sommersemester. Schließen
  • USP2: Kollektives Arbeitsrecht

    E15aF4.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen umfassenden Überblick über die Bereiche des Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts sowie der Arbeitnehmermitbestimmung. Aus dem Bereich des Tarifvertragsrechts werden insbesondere Grundfragen des Koalitionsrechts, die Arten von Tarifverträgen, ihre Rechtsnatur und der Umgang mit fehlerhaften Tarifverträgen, die Frage des Geltungsbereichs von Tarifverträgen, der Dritterstreckung des Tarifrechts und damit verbundene verfassungs- und europarechtliche Fragen sowie Grundprinzipien sowie das Verhältnis von Tarif- und Betriebsautonomie behandelt. Aus dem Bereich des Arbeitskampfrechts werden insbesondere die Erscheinungsformen, Rechtsgrundlagen und rechtlichen Folgen des Arbeitskampfes thematisiert. Außerdem gibt das Modul aus dem Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung einen Überblick über die Formen der Mitbestimmung bei privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgebern. Es behandelt insbesondere vertieft das Betriebsverfassungsrecht, skizziert das Einigungsstellenverfahren sowie das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und behandelt in Grundzügen die unternehmerische Mitbestimmung sowie die betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen und kirchlichen Bereich.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll den Studierenden einen Überblick über das kollektive Arbeitsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen erfahren, welche kollektiven Verfahren Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Gestaltung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zur Verfügung stehen und die Bedeutung der verschiedenen Typen von Gruppenbeteiligungen im nationalen und europäischen Arbeitsrecht erkennen. Sie sollen darüberhinaus eine Vorstellung über die Relevanz des Tarif- und Mitbestimmungsrechts für die Gestaltung der Standortbedingungen in der EU und in Deutschland, aber auch für die Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen gewinnen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Arbeitskampfund Tarifrecht
    • Vorlesung Betriebsverfassungsrecht
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Arbeitskampf- und Tarifrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Betriebsverfassungsrecht und Übung jedes Sommersemester. Schließen
    • 098420 Vorlesung
      VL Betriebsverfassungsrecht (Jochem Schmitt)
      Zeit: Do 10:00-12:00 (Erster Termin: 11.04.2013)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
    • 098421 Übung
      Ü Kollektives Arbeitsrecht (Jochem Schmitt)
      Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 18.04.2013)
      Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
  • USP3: Sozialversicherungsrecht

    E15aF4.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden eine Darstellung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Behandelt werden neben grundsätzlichen, für alle Zweige des Sozialversicherungsrechts geltenden Fragen die gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Rentenversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung ("Arbeitslosenversicherung"), wobei jeweils auf den Kreis der versicherten Personen, die unterschiedlichen Versicherungsfälle, die in Betracht kommenden Versicherungsleistungen und die zuständigen Leistungsträger eingegangen wird. Darüber hinaus werden die zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragen erörtert.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll den Studierenden einen Überblick über das deutsche Sozialversicherungsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen insbesondere die aktuelle sozialgerichtliche Rechtsprechung kennen lernen und befähigt werden, sozialversicherungsrechtliche Fälle aus der Praxis eigenständig einer sachgerechten Lösung zuzuführen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Sozialversicherungsrecht I
    • Vorlesung Sozialversicherungsrecht II
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Sozialversicherungsrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Sozialversicherungsrecht II) und Übung jedes Sommersemester. Schließen
    • 098430 Vorlesung
      VL Sozialversicherungsrecht II (Andreas Schmidt-Rögnitz)
      Zeit: Fr 10:00-14:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 12.04.2013)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 098431 Übung
      Ü Sozialversicherungsrecht (Virginia Eileen Henning)
      Zeit: Mi 14:00-16:00 (Erster Termin: 10.04.2013)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • USP4: Privatversicherungsrecht

    E15aF4.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang. Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul Privatversicherungsrecht umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im - durch die Reform von 2007 teils neu gestalteten - VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Agenten und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts geben. Es soll dasjenige allgemeine Grundlagenwissen aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts vermitteln, das die Studierenden dazu befähigt, privatversicherungsrechtliche Fälle einer praxisgerechten Lösung zuzuführen. Die Studierenden sollen darüber hinaus einen Überblick über die wichtigsten Versicherungszweige erhalten.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. Schließen
    • 098230 Übung
      Ü Privatversicherungsrecht (Lena Rudkowski)
      Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 09.04.2013)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • Wahlveranstaltungen im Schwerpunktbereich 4

    E15aF4.5
  • USP1: Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht

    E15aF5.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt die wesentlichen Bereiche des nationalen (Straf-)Gerichtsverfassungs- und Strafverfahrensrechtes, verstärkt aber auch seine europarechtlichen Bezüge. Nach einem kurzen rechts- und entstehungsgeschichtlichen Seitenblick wird der Hergang des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren mit strafprozessualen Zwangsmaßnahmen, Hauptverfahren mit Fragen des Beweisrechts, Urteil und Rechtskraft) mit vertiefender Betrachtung der Rechtsstellung der einzelnen Verfahrensbeteiligten und ihrer verfahrensrechtlichen Möglichkeiten dargestellt. Darüber hinaus werden Rechtsmittelverfahren und besondere Verfahrensarten (z. B. Strafbefehls-, beschleunigtes und Wiederaufnahmeverfahren) thematisiert. Es wird insbesondere auf nationale Rechtsprechung (vor allem des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte) und supranationale Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Bezug genommen.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll vertiefte Kenntnisse im Bereich des Strafverfahrensrechts vermitteln, durch die gezielt vor allem auf die spätere berufliche Praxis als Staatsanwalt, Verteidiger oder Strafrichter vorbereiten werden soll. Das Modul soll außerdem dabei behilflich sein, unterschiedliche Interaktionszusammenhänge zu erkennen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
  • Wahlveranstaltungen im Schwerpunktbereich 5

    E15aF5.10
  • USP2: Kriminologie

    E15aF5.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zunächst den Gegenstand und die Aufgabe der Kriminologie sowie Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von der Straftat als Einzelerscheinung (kriminologische Theorien), dann aber auch die Befassung mit Zusammenhängen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabläufen. Letzteres erfasst zum einen die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen Kontrollmechanismen sowie die Abläufe der Strafverfolgung (von der Anzeigeerstattung bis zur abschließenden Entscheidung). Außerdem werden Fragen der Kriminalphänomenologie und weitere Einzelaspekte (z. B. Täter-Opfer-Verhältnis, viktimologische Aspekte) thematisiert.

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen sind die künftig in den Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Forschung tätigen jungen Juristen und Juristinnen schon früh mit den empirischen Seiten des "normativen" Strafrechts vertraut und für den möglichen Gewinn kriminologischer Erkenntnisse sensibilisiert.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • Im Anwendungskurs: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
    • 098520 Anwendungskurs
      AK Kriminologie (Klaus Hoffmann-Holland)
      Zeit: Mi 13:00-15:00 (Erster Termin: 10.04.2013)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Wirtschafts- / Umweltstrafrecht und Sanktionenrecht:

    E15aF5.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.

    Wirtschafts-/Umweltstrafrecht:

    Dieser Bereich bietet einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Umweltdelikte sowie in ausgewählte Wirtschaftsdelikte. Beispielhaft sind vor allem das Gewässer-, Bodenschutz-, Abfall- und Immissionsschutzstrafrecht zu nennen. Aus dem Bereich der Wirtschaftsstraftaten seien neben Betrug und Untreue (§§ 263 und 266 StGB) vor allem betrugsähnliche Sonderdelikte (§§ 263 a, 264 und 265 StGB) sowie ausgewählte Steuerstraftaten erwähnt. Ebenso sind Umwelt- und Wirtschaftsordnungswidrigkeiten Bestandteil.

    Santionenrecht:

    Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewährung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatistiken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden werden.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Wirtschafts-/Umweltstrafrecht und Sanktionenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Wirtschafts-/ Umweltstrafrechts und des Sanktionenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung I (Wirtschafts-/Umweltstrafrecht)
    • Vorlesung II (Sanktionenrecht)
    • Anwendungskurs I (Wirtschafts-/Umweltstrafrecht)
    • Anwendungskurs II (Sanktionenrecht)
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester. Schließen
    • 098532 Vorlesung
      VL Sanktionenrecht (Kirstin Drenkhahn)
      Zeit: Mo 16:00-17:00 (Erster Termin: 08.04.2013)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 098533 Anwendungskurs
      AK Sanktionenrecht (Kirstin Drenkhahn)
      Zeit: Mo 17:00-18:00 (Erster Termin: 08.04.2013)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

    E15aF5.5

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.

    Verkehrsstrafrecht:

    Dieser Bereich behandelt die wichtigsten Delikte aus dem Verkehrsstrafrecht (vor allem §§ 315 ff. und 142 StGB) sowie einschlägige Fragen des Sanktionsrechts (vor allem §§ 69 ff. und 44 StGB sowie § 25 StVG). Für das Straßenverkehrsrecht spezifische Fragen des Strafverfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrechts werden dabei mitbehandelt.

    Ordnungswidrigkeitenrecht:

    Es werden insbesondere die materiell-, verfahrens- und sanktionsrechtlichen Besonderheiten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegenüber dem Kriminalstraf- und Kriminalstrafverfahrensrecht dargestellt. Auch die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsbereichen, z. B. dem allgemeinen und des speziellen Verwaltungsrecht, werden thematisiert, insbesondere die Frage, was geschieht, wenn ein Verfahren aus einem Verwaltungs- in ein Bußgeldverfahren oder ein solches in ein Kriminalstrafverfahren oder umgekehrt wechselt.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung I (Verkehrsstrafrecht)
    • Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Anwendungskurs I (Verkehrsstrafrecht)
    • Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester. Schließen
    • 098534 Vorlesung
      VL Ordnungswidrigkeitenrecht (Erik Kraatz)
      Zeit: Mi 18:00-19:00 (Erster Termin: 10.04.2013)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
    • 098535 Anwendungskurs
      AK Ordnungswidrigkeitenrecht (Erik Kraatz)
      Zeit: Mi 19:00-20:00 (Erster Termin: 10.04.2013)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht

    E15aF5.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.

    Jugendstrafrecht:

    In diesem Bereich wird ein vertiefter Überblick über das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Verhältnis von Jugendstrafrecht zum allgemeinen Strafrecht behandelt.

    Strafvollzugsrecht:

    Dieser Bereich befasst sich mit dem (Erwachsenen-)Strafvollzugsgesetz (StVollzG bzw. Landesstrafvollzugsgesetzen), selbstverständlich jeweils unter Berücksichtigung empirischer Befunde zur Durchführung des Vollzugs, zur Soziologie der Gefängnisgesellschaft und zum Bereich der Entlassung.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Jugendstrafrechts und des Strafvollzugsrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung I (Jugendstrafrecht)
    • Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Anwendungskurs I (Jugendstrafrecht)
    • Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester. Schließen
    • 098538 Vorlesung
      VL Jugendstrafrecht (Kirstin Drenkhahn)
      Zeit: Di 14:00-15:00 (Erster Termin: 09.04.2013)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
    • 098539 Anwendungskurs
      AK Jugendstrafrecht (Kirstin Drenkhahn)
      Zeit: Di 15:00-16:00 (Erster Termin: 09.04.2013)
      Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
  • USP1: Rechtsprechung

    E15aF6.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    In diesem Modul sollen Probleme der Judikative vertiefend untersucht werden. Das Modul bietet zunächst eine allgemeine Einführung in die Methoden und Ziele der gerichtlichen Kontrolltätigkeit, darauf aufbauend werden spezielle Probleme des Prozessrechts behandelt. Hier kommen z. B. Fragestellungen im Bereich der Verfassungs-, Verwaltungs- oder Fachgerichtsbarkeiten und des Rechtsmittelrechts in Betracht.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul erweitert und vertieft die in den Modulen des Pflichtfachbereichs erworbenen Kenntnisse zur Staatsgewalt Judikative. Es soll insbesondere das Verständnis für die Kontrollfunktion der Gerichte im Verhältnis der Staatsgewalten zueinander geschult werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen
    • Vorlesung Vertiefung Prozessrecht
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Vertiefung Prozessrecht) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
  • USP2: Regierung und Verwaltung

    E15aF6.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul beschäftigt sich mit der Funktion von Regierung und Verwaltung im staatlichen System. Es analysiert zunächst staatliche Entscheidungsprozesse. Dies geschieht nicht nur unter rechtlichen Aspekten, sondern insbesondere auch unter Gesichtspunkten der Entscheidungssteuerung durch andere Faktoren wie zeitliche, sächliche und personelle Ressourcen. Auch andere Aspekte wie der Einfluss des Verfahrens auf die Entscheidungsfindung gehören zum Erkenntnisgegenstand. Darauf aufbauend behandelt das Modul besondere Entscheidungsfaktoren wie z. B. das Recht, die Organisation oder das Personal.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul erweitert und vertieft die im Rahmen der Module des Pflichtfachstudiums erworbenen Kenntnisse über die Regierung und Verwaltung. Es soll das Verständnis für die verschiedenen Entscheidungsfaktoren und ihr Zusammenspiel vermittelt werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Determinanten von Regierungsund Verwaltungsentscheidungen I
    • Vorlesung Determinanten von Regierungsund Verwaltungsentscheidungen II
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Determinanten von Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Determinanten von Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
  • USP3: Normsetzung

    E15aF6.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Dieses Modul behandelt die verschiedenen Aspekte der Rechtsnormsetzung. Untersucht werden dabei Inhalts- und Verfahrensfragen der Normsetzung auf allen Ebenen. Untersuchungsgegenstand sind außerdem abstrakte Fragen wie beispielsweise die nach dem Wesen der Gesetzgebung. Auch die Frage, wer überhaupt Gesetzgeber ist und inwiefern z. B. das Bundesverfassungsgericht als Gesetzgeber auftritt, stellt sich. Zunächst beschäftigt sich das Modul mit grundsätzlichen Problemen der Rechtssetzung und geht dabei auf die rechtlichen und politischen Vorgaben ein. Darauf aufbauend wird auch die Normsetzung internationaler Organisationen und die der Europäischen Union thematisiert.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll die von den Studierenden in den Modulen des Pflichtfachstudiums bereits erworbenen Kenntnisse über die Normsetzung erweitern und vertiefen. Insbesondere soll Verständnis für die verschiedenen Normsetzungsprozesse und den Einfluss von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip auf diese Verfahren vermittelt werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Normsetzungslehre
    • Vorlesung Normsetzung auf über- undinnerstaatlicher Ebene
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Normsetzungslehre) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Normsetzung auf über- und innerstaatlicher Ebene) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
  • Wahlveranstaltungen im Schwerpunktbereich 6

    E15aF6.4
    • 098641 Seminar
      Medizinrecht (SB 6) (Christian von Pestalozza)
      Zeit: Siehe Kommentar! (Erster Termin: 15.05.2013)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 098642 Seminar
      Verfassungsrecht und Verfassungsschutz (Dr. Hans-Georg Maaßen; Prof. Dr. Jan Hecker)
      Zeit: Siehe Kommentar! (Erster Termin: 17.04.2013)
      Ort: Siehe Kommentar!
  • USP1: Völkerrecht

    E15aF7.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul beschäftigt sich mit den Grundlagen des Völkerrechts sowie seinen wesentlichen Spezialgebieten. Zunächst bietet es eine Einführung in die Besonderheiten des Völkerrechts als Rechtsgebiet und behandelt seine Akteure, Quellen und Handlungsformen, die wesentlichen Prinzipien des Friedensvölkerrechts, des Rechts des bewaffneten Konfliktes, der internationalen Streitbeilegung und der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sowie klassische Teilgebiete wie etwa das Gesandtschaftsrecht. Hierauf aufbauend werden vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung vertieft, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung liegen.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll den Studierenden vertiefte Kenntnisse über die Völkerrechtsordnung vermitteln. Zugleich sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, völkerrechtliche Sachverhalte im Wege der Falllösung aufzuarbeiten und zu bewerten.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Völkerrecht I
    • Vorlesung Völkerrecht II
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Völkerrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Völkerrecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
    • 098710 Vorlesung
      VL Völkerrecht II (Heike Krieger)
      Zeit: Do 09:00-12:00 (Erster Termin: 11.04.2013)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
    • 098711 Anwendungskurs
      AK Völkerrecht (Dominik Steiger)
      Zeit: Do 12:30-14:00 (Erster Termin: 18.04.2013)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • USP2: Europarecht

    E15aF7.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen in dem Modul die europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul "Europarecht" im Pflichtfachstudium erworben haben, erweitern und vertiefen. Sie sollen dazu befähigt werden, auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht zu einer Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Europarecht I
    • Vorlesung Europarecht II
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Europarecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Europarecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
    • 098720 Vorlesung
      VL Europarecht II (Rolf-Christian Calliess)
      Zeit: Mo 14:00-16:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 08.04.2013)
      Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
    • 098721 Anwendungskurs
      AK Europarecht II (Dominik Steiger)
      Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 23.04.2013)
      Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
  • USP 3: Internationales Privatrecht

    E15aF7.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden die Aspekte des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des Allgemeinen und Besonderen Teils des Internationalen Privatrechts miteinander verknüpft.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen einen Einblick in jene rechtlichen Problematiken erhalten, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Neben Kenntnissen des deutschen Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) soll dabei auch die Akzeptanz divergierender ausländischer Rechtsfiguren gefördert und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht aufgezeigt werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Internationales Privatrecht I
    • Vorlesung Internationales Privatrecht II
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Internationales Privatrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Internationales Privatrecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
  • USP 4: Rechtsvergleichung

    E15aF7.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.

    Qualifikationsziele:

    Die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte soll den Horizont der Studierenden erweitern, gleichzeitig aber auch das Verständnis für die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen schärfen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Rechtsvergleichung I
    • Vorlesung Rechtsvergleichung II
    • Anwendungskurs Rechtsvergleichung I
    • Anwendungskurs Rechtsvergleichung II
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Rechtsvergleichung I) mit Anwendungskurs und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Rechtsvergleichung II) mit Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
    • 098732 Vorlesung
      VL Rechtsvergleichung II (Helmut Grothe)
      Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 11.04.2013)
      Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
  • Wahlveranstaltungen im Schwerpunktbereich 7

    E15aF7.5
  • Universitätsrepetitorium

    E15aG1.1

    Inhalte und Qualifikationsziele:

    Mit dem Universitätsrepetitorium (Unirep) bietet der Fachbereich Rechtswissenschaft den Studierenden einen den gesamten Pflichtfachstoff umfassenden Kurs zur gezielten Vorbereitung auf das Staatsexamen an. Ein kompletter Durchlauf dauert 44 Wochen (1 Studienjahr) und beginnt zur Vorlesungszeit des Wintersemesters. Ferien gibt es nur zu Weihnachten, Ostern sowie ab Mitte September vor Beginn des neuen Vollkurses.

    Die Lehrveranstaltungen finden montags bis mittwochs jeweils von 9 bis 13 Uhr in Hörsaal II statt.

    Das Angebot an Lehrveranstaltungen wird durch den Klausurenkurs ergänzt, in dem über die gesamte Dauer des Repetitoriums wöchentlich jeweils eine Klausur wird (insgesamt also 44 Klausuren).

    Die Klausuren werden samstags von 9 bis 14 Uhr (5 volle Zeitstunden) in den Hörsälen I und II geschrieben. Die Rückgabe- und Besprechungstermine finden donnerstags von 16 bis 18 Uhr in Hörsaal II statt.

    Das Unirep ist kostenlos. Das Angebot des Klausurenkurses steht jedoch nur Studierenden offen, die im Studiengang Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin eingeschrieben sind. Eine Anmeldung zum Unirep ist nicht erforderlich. Der Einstieg ist jederzeit möglich.

    Haben Sie noch Fragen? Wenn ja, dann zögern Sie bitte nicht, das Uni-Rep-Team zu kontaktieren. Die Kontaktadressen und weitere Informationen finden Sie unter: http://www.jura.fu-berlin.de/studium/unirep/index.html.

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    • Einführung in das Bürgerliche Recht E15aA1.1
    • Besonderer Teil des Schuldrechts E15aA1.3
    • Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person E15aA2.1
    • Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte E15aA2.3
    • Einführung in das Öffentliche Recht E15aA3.1
    • Allgemeines Verwaltungsrecht E15aA3.3
    • Europäische Rechtsgeschichte E15aB1.1
    • Rechtssoziologie E15aB3.1
    • Europarecht E15aE2.2
    • Strafverfahrensrecht E15aE3.1
    • USP 4: Rechtssoziologie E15aF1.4
    • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Wirtschafts- / Umweltstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten E15aF5.3
    • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Sanktionenrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht E15aF5.6
    • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht E15aF5.8
    • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht E15aF5.9
    • Sonstige Veranstaltungen E15aH1.1

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