SoSe 15: Geowissenschaften
Einführungs- und Sonderveranstaltungen
Geologie (WE 1)
Geographie (WE 2)
- Monobachelor Geographische Wissenschaften (StO 2008) 100b_k120
- Monobachelor Geographische Wissenschaften (StO 2011) 100c_k120
- Monobachelor Geographische Wissenschaften (StO 2016) 100d_k120
- Bachelor Geographische Wissenschaften (alle Studienordnungen) E18n
- Monobachelor Geograph. Wissenschaften (StO 2016) -Vorabveröffentlichung E18u
- ABV - fachnahe Zusatzqualifikation (STO 2016) E18x
- Master Geographie, Schwerpunkt Geographische Entwicklungsforschung (StO 2007) 019a_MA120
- Master Geographische Wissenschaften, Schwerpunkt Geographische Entwicklungsforschung (StO 2011) 019b_MA120
- Master Geographie, Schwerpunkt Terrestrische Systeme (StO 2007) 403a_MA120
- Master Geographische Wiss., Schwerpunkt Terrestrische Systeme (StO 2011) 403b_MA120
- Master Geographie mit dem Studienschwerpunkt Umwelthydrologie 404a_MA120
- Master Geographische Wissenschaften, Schwerpunkt Umwelthydrologie (StO 2011) 404b_MA120
- Master Geographische Wissenschaft (alle Studienordnungen) E18o
Meteorologie (WE 3)
Studienfachberatung
Mit Beginn des Wintersemesters 2005/2006 wurde für Studienanfänger/innen der Diplomstudiengang durch den Bachelor- und Masterstudiengang ersetzt. Wichtige Informationen für Diplomstudierende unter Weiteres Lehrangebot. Achtung: Am 11.3.2014 ist die Satzung zur letztmaligen Ablegung von Abschlussprüfungen in den Diplomstudiengängen des Fachbereichs Geowissenschaften im Amtsblatt der FU veröffentlicht worden. Letzter Zeitpunkt für die Ablegung von Prüfungsleistungen im Diplomstudiengang Meteorologie ist der 30. September 2015. Danach besteht kein Prüfungsanspruch mehr.
Für Studierende im 1. Fachsemester des Bachelorstudiengangs gilt ab Wintersemester 2012/2013 und für Studierende des Masterstudiengangs ab WS 2013/2014 die neue Studien- und Prüfungsordnung. Der Studienverlaufsplan auf der Homepage des Instituts informiert über die zu belegenen Kurse.
Einzelberatung
Bachelor, Master, Diplom
PD Dr. Peter Névir (Raum 297), Sprechzeiten: Mi, 10.00-11.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71138)
Dr. Klaus Müller (Raum WT-410b), Sprechzeiten: Di, 11.00-12.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71224)
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Cubasch (Raum 185/187), Sprechzeiten: Fr, 9.00-10.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71217)
Univ.-Prof. Dr. Jürgen Fischer (Raum 163), Sprechzeiten: Mi, 13.00-14.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-56663)
Univ.-Prof. Dr. UIrike Langematz (Raum 280), Sprechzeiten: Di, 10.00-11.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71165)
Jun.-Prof. Dr. Sahar Sodoudi (Raum 127), Sprechzeiten: nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71137)
Univ.-Prof. Dr. Uwe Ulbrich (Raum 287), Sprechzeiten: Di, 16.00-17.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71186)
Mentoren/innen
Die Mentoren/innen sind unter dieser Email zu erreichen. Nähere Informationen über die studentische Fachberatung erhalten Sie hier.
Das Online-Vorlesungsverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert. Über etwaige Änderungen können Sie sich hier informieren. Schließen
Empfehlung für Bereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) und für Affinen Bereich
In Erweiterung der aktuell gültigen Regelstudienpläne können die Leistungen wie folgt erworben werden:
STO/PO 2012:
Bereich ABV (siehe auch: Allgemeine Informationen zum ABV-Studienbereich unter Allgemeine Berufsvorbereitung):
ABV: Es sind Leistungen im Umfang von 30 LP zwischen dem 2. und 6. FS wie folgt zu erwerben:
a) Fachnahe Zusatzqualifikation: Die Leistungen (1 Modul, 5 LP) sollen zwischen dem 3. und 6. erworben werden. Wählbare Module: Medienmeteorologie, Erstellen von Wetterinformationen im operationellen Umfeld, Visualisierung von Wetter- und Klimadaten. b) Ab dem 2. FS weitere frei wählbare Module aus allen Kompetenzbereichen (15 LP). c) Berufspraktikum: im 4. oder 5. FS (in den Semesterferien vor oder nach dem 5. FS) (5, 10 oder 15 LP, empfohlen werden 10 LP). Ansprechpartner: Prof. J. Fischer.
Affiner Bereich: Die Leistungen sollen zwischen dem 3. und 6. FS erworben werden. Es wird empfohlen, sich bereits frühzeitig um die Zulassung zu den entsprechenden Modulen zu bemühen. Gemäß Studienordnung werden Module aus den Disziplinen Physik, Chemie, Mathematik, Informatik, Ozeanographie, Geographie und Geologie empfohlen. Die Veranstaltungen anderer Fachbereiche können nach Zulassung durch den Prüfungsausschuss und zum Teil nur nach vorheriger Anmeldung absolviert werden. Module/Leistungen aus dem Kernbereich werden nicht anerkannt. Siehe auch hier.
STO/PO 2006:
Bereich ABV (siehe auch: Allgemeine Informationen zum ABV-Studienbereich unter Allgemeine Berufsvorbereitung):
Fremdsprachen: Die Leistungen (15 LP) sollen zwischen dem 2. und 6. FS erworben werden.
Fachnahe Zusatzqualifikation: Es sind 5 LP zwischen dem 3. und 6. FS zu erwerben. Dazu gehören vorzugsweise Module aus folgenden allgemeinen Kompetenzbereichen: Medienmeteorologie, Informations- und Kommunikationstechnologien. Bei einer von der Empfehlung abweichenden Wahl dürfen maximal nur zwei Module aus dem Bereich Fachnahe Zusatzqualifikation belegt werden.
Berufspraktikum: im 4. oder 5. FS (in den Semesterferien vor oder nach dem 5. Fachsemester). Es sind 10 LP zu erwerben. Ansprechpartner: Prof. J. Fischer.
Affiner Bereich: Die Leistungen sollen zwischen dem 3. und 6. FS erworben werden. Es wird empfohlen, sich bereits frühzeitig um die Zulassung zu den entsprechenden Modulen zu bemühen. Die Veranstaltungen anderer Fachbereiche können zum Teil nur nach vorheriger Anmeldung absolviert werden. In diesem Bereich sind 7 LP (statt: 9 LP) zu erwerben. Prinzipiell sind Module aller Fachbereiche wählbar, die in einem sinnvollen Zusammenhang zur Meteorologie stehen. Sie dürfen nicht mit Modulen und Leistungen des Kernfachs oder aus dem Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung übereinstimmen. Schließen
In Erweiterung der aktuell gültigen Regelstudienpläne können die Leistungen wie folgt erworben werden:
STO/PO 2012:
Bereich ABV (siehe auch: Allgemeine Informationen zum ABV-Studienbereich unter Allgemeine Berufsvorbereitung):
ABV: Es sind Leistungen im Umfang von 30 LP zwischen dem 2. und 6. FS wie folgt zu erwerben:
a) Fachnahe Zusatzqualifikation: Die Leistungen (1 Modul, 5 LP) sollen zwischen dem 3. und 6. erworben werden. Wählbare Module: Medienmeteorologie, Erstellen von Wetterinformationen im operationellen Umfeld, Visualisierung von Wetter- und Klimadaten. b) Ab dem 2. FS weitere frei wählbare Module aus allen Kompetenzbereichen (15 LP). c) Berufspraktikum: im 4. oder 5. FS (in den Semesterferien vor oder nach dem 5. FS) (5, 10 oder 15 LP, empfohlen werden 10 LP). Ansprechpartner: Prof. J. Fischer.
Affiner Bereich: Die Leistungen sollen zwischen dem 3. und 6. FS erworben werden. Es wird empfohlen, sich bereits frühzeitig um die Zulassung zu den entsprechenden Modulen zu bemühen. Gemäß Studienordnung werden Module aus den Disziplinen Physik, Chemie, Mathematik, Informatik, Ozeanographie, Geographie und Geologie empfohlen. Die Veranstaltungen anderer Fachbereiche können nach Zulassung durch den Prüfungsausschuss und zum Teil nur nach vorheriger Anmeldung absolviert werden. Module/Leistungen aus dem Kernbereich werden nicht anerkannt. Siehe auch hier.
STO/PO 2006:
Bereich ABV (siehe auch: Allgemeine Informationen zum ABV-Studienbereich unter Allgemeine Berufsvorbereitung):
Fremdsprachen: Die Leistungen (15 LP) sollen zwischen dem 2. und 6. FS erworben werden.
Fachnahe Zusatzqualifikation: Es sind 5 LP zwischen dem 3. und 6. FS zu erwerben. Dazu gehören vorzugsweise Module aus folgenden allgemeinen Kompetenzbereichen: Medienmeteorologie, Informations- und Kommunikationstechnologien. Bei einer von der Empfehlung abweichenden Wahl dürfen maximal nur zwei Module aus dem Bereich Fachnahe Zusatzqualifikation belegt werden.
Berufspraktikum: im 4. oder 5. FS (in den Semesterferien vor oder nach dem 5. Fachsemester). Es sind 10 LP zu erwerben. Ansprechpartner: Prof. J. Fischer.
Affiner Bereich: Die Leistungen sollen zwischen dem 3. und 6. FS erworben werden. Es wird empfohlen, sich bereits frühzeitig um die Zulassung zu den entsprechenden Modulen zu bemühen. Die Veranstaltungen anderer Fachbereiche können zum Teil nur nach vorheriger Anmeldung absolviert werden. In diesem Bereich sind 7 LP (statt: 9 LP) zu erwerben. Prinzipiell sind Module aller Fachbereiche wählbar, die in einem sinnvollen Zusammenhang zur Meteorologie stehen. Sie dürfen nicht mit Modulen und Leistungen des Kernfachs oder aus dem Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung übereinstimmen. Schließen
In Erweiterung der aktuell gültigen Regelstudienpläne können die Leistungen im Studienbereich Affine Module wie folgt erworben werden:
STO/PO 2013: zwischen dem 1. und 4. FS (16 LP). Wählbar sind Module aus den Bereichen Geographische Wissenschaften, Geologische Wissenschaften, Physik, Mathematik, Informatik, Chemie oder Biologie der Freien Universität Berlin. Eine Zusicherung der Wählbarkeit durch den Prüfungsausschuss ist einzuholen, sofern ein Modul nicht auf der Liste der zugelassenen Module verzeichnet ist.
STO/PO 2008: zwischen dem 1. und 4. FS. Es sind Module im Umfang von insgesamt 16 LP zu belegen. Wählbar sind Module aus den Studiengängen (statt: Masterstudiengängen) des Fachbereichs Geowissenschaften und, sofern Plätze vorhanden sind, Module anderer Fachbereiche und Zentralinstitute der FU Berlin. Entsprechendes gilt für Module der anderen Universitäten der Länder Berlin und Brandenburg. Schließen
STO/PO 2013: zwischen dem 1. und 4. FS (16 LP). Wählbar sind Module aus den Bereichen Geographische Wissenschaften, Geologische Wissenschaften, Physik, Mathematik, Informatik, Chemie oder Biologie der Freien Universität Berlin. Eine Zusicherung der Wählbarkeit durch den Prüfungsausschuss ist einzuholen, sofern ein Modul nicht auf der Liste der zugelassenen Module verzeichnet ist.
STO/PO 2008: zwischen dem 1. und 4. FS. Es sind Module im Umfang von insgesamt 16 LP zu belegen. Wählbar sind Module aus den Studiengängen (statt: Masterstudiengängen) des Fachbereichs Geowissenschaften und, sofern Plätze vorhanden sind, Module anderer Fachbereiche und Zentralinstitute der FU Berlin. Entsprechendes gilt für Module der anderen Universitäten der Länder Berlin und Brandenburg. Schließen
Wichtige Informationen für Diplom-Studierende
Der Diplomstudiengang wurde zum 31.3.2011 aufgehoben. Studierende, die bis einschließlich Sommersemester 2005 immatrikuliert waren, können ihr Studium ordnungsgemäß zu Ende führen. Es werden keine Lehrveranstaltungen mehr angeboten. Es gelten folgende Äquivalenzen:
Physikalische Klimatologie: Äquivalenz zum Modul Physikalische Klimatologie (B.Sc.); Theoretische Meteorologie I + II: Äquivalenz zu den Modulen Dynamik der Atmosphäre I + II (B.Sc.). Eine vorherige Beratung durch den/die Dozenten/in ist unbedingt erforderlich; Theoretische Meteorologie III: Äquivalenz zum Modul Theoretische Meteorologie II (M.Sc.); Seminar zur Planetarischen Grenzschicht: Äquivalenz mit Teilleistung aus Modul Modelle für Wetter und Umwelt (M.Sc.); Wetterdiagnose I + II: Äquivalenz zum Modul Synoptische Meteorologie (B.Sc.); Meteorologisches Instrumentenpraktikum: Äquivalenz zum Modul Instrumentenpraktikum (B.Sc.); Objektive lokale Wettervorhersage: Äquivalenz zum Modul Wettervorhersage (Seminar) (B.Sc.); Praktikum zur Synoptischen Meteorologie: Äquivalenz zurzeit nicht vorgesehen. Eine Rücksprache mit Prof. Ulbrich ist ggf. erforderlich; Gemeinsames Seminar: Äquivalenz zum Modul Wettervorhersage (Gemeinsames Seminar) (B.Sc.). - Alle Module des M.Sc.-Studiengangs Meteorologie (außer Theoretische Meteorologie II) sowie die Module im Bereich Fachnahe Zusatzqualifikation des B.Sc.-Studiengangs Meteorologie können zum Erwerb von Leistungen im Rahmen des Diplom-Wahlpflichtbereichs Meteorologie (18 SWS, 1 Seminarschein) in zwei der Schwerpunktbereiche gemäß STO) belegt werden.
Achtung: Am 11.3.2014 ist die Satzung zur letztmaligen Ablegung von Abschlussprüfungen in den Diplomstudiengängen des Fachbereichs Geowissenschaften im Amtsblatt der FU veröffentlicht worden. Letzter Zeitpunkt für die Ablegung von Prüfungsleistungen im Diplomstudiengang Meteorologie ist der 30. September 2015. Danach besteht kein Prüfungsanspruch mehr. Schließen