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Einführungskurs
SoSe 15: Einführung in das chinesische Recht
Georg Michael Gesk
Kommentar
Der Kurs hat zum Ziel, das chinesische Recht in seinen Grundkonstanten darzustellen, wobei einerseits Gemeinsamkeiten mit westlichen Rechten aufgezeigt werden, andererseits aber Rücksicht auf autochtone Entwicklungen und Probleme genommen wird. Entgegen der westlichen, juristischen Tradition, Recht meist nur in seiner Funktion als geltendes Recht wahrzunehmen, versucht das Seminar an ausgewählten Beispielen die jetzige Situation als ein Produkt moderner, rechtshistorischer Entwicklung darzustellen und aufgrund dessen in seiner Eigenart verständlich zu machen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, wie sich der rechtlich normative Aufbau in seiner Zielsetzung vom ‚Gesetzesstaat' hin zum ‚sozialistischen Rechtstaat' verändert. Die sowohl synchron als auch diachron angelegte Einführung zeigt somit die Genese eines chinesischen Rechtssystems, das auf der einen Seite um Kompatibilität mit westlichem Recht bemüht ist, was aber auf der anderen Seite sehr eigenständige Probleme und Lösungsansätze aufweist. Schließen
Zusätzliche Termine
Sa, 20.06.2015 09:30 - 15:00 Sa, 27.06.2015 09:30 - 15:00 Sa, 11.07.2015 09:30 - 15:00