SoSe 15: Rechtswissenschaft
Magister legum (StO/PO 2007)
E15b-
Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht
E15aA1.2Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul behandelt die allgemeinen Lehren des Schuldrechts (§§ 241 bis 853 BGB), die grundlegende Bedeutung für alle im BGB und anderen Gesetzen geregelten Pflichten und Ansprüche haben. Insbesondere geht es um Begriff und Inhalt von Schuldverhältnissen, um Entstehung und Fortfall von Ansprüchen, um Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Leistungsstörungen und Vertragsverletzungen, um Rücktritt und Rücktrittsfolgen sowie das Recht des Schadensersatzes. Behandelt werden weiterhin Dritthaftung und Drittschutz im Schuldverhältnis sowie die Gesamtschuld.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um anhand des Gesetzes, der hierzu entwickelten Dogmatik sowie der einschlägigen Rechtsprechung Entstehung und Fortfall der im Allgemeinen Schuldrecht geregelten Ansprüche methodisch und inhaltlich überzeugend beurteilen zu können. Durch die Fallbesprechungen soll den Studierenden vermittelt werden, wie im Aufbau der Anspruchsgrundlagen die verschiedenen Regelungsgebiete des Allgemeinen Schuldrechts ineinander greifen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester Schließen-
092101
Vorlesung
VL Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht (Ignacio Enrique Czeguhn)
Zeit: Mi 08:30-10:00, Do 10:00-12:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 15.04.2015)
Ort: HFB/Audimax und Hörsaal I (s. Termindetails)
-
092102
Anwendungskurs
AK Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht (Maximilian Yang)
Zeit: Di 10:00-12:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
092103
Anwendungskurs
AK Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht (Maximilian Yang)
Zeit: Mi 10:00-12:00 (Erster Termin: 22.04.2015)
Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092104
Anwendungskurs
AK Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht (Nastasia Achilles)
Zeit: Di 10:00-12:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092105
Anwendungskurs
AK Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht (Stefanie Szymanski)
Zeit: Di 10:00-12:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
-
092106
Anwendungskurs
AK Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht (Stefanie Szymanski)
Zeit: Mi 10:00-12:00 (Erster Termin: 22.04.2015)
Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
-
092107
Anwendungskurs
AK Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht (Katharina Jaster)
Zeit: Mi 12:00-14:00 (Erster Termin: 22.04.2015)
Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
-
092108
Anwendungskurs
AK Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht (Vincent Schreier)
Zeit: Mo 08:00-10:00 (Erster Termin: 20.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
092109
Anwendungskurs
AK Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht (Vincent Schreier)
Zeit: Mo 12:00-14:00 (Erster Termin: 20.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
Sachenrecht
E15aE1.1Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Gegenstand des Moduls ist das dritte Buch des BGB. Die Darstellung betrifft die Grundlagen und die Institute unserer Eigentumsordnung. Es geht um Besitz und Besitzschutz, das Eigentum und Fragen des Nachbarrechts, das allgemeine Grundstücksrecht, den Eigentumserwerb an Grundstücken und an beweglichen Sachen, das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer und um beschränkt dingliche Rechte, wie die Dienstbarkeiten und die Sicherungsrechte (Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht).Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die im Allgemeinen Teil und im Schuldrecht erworbenen zivilrechtlichen Kenntnisse vertiefen und erweitern. Sie sollen ein Verständnis für die Strukturprinzipien des Sachenrechts entwickeln (Abstraktionsprinzip, Publizitätsgrundsatz, Spezialitätsgrundsatz u. a.) und das Verhältnis zum Schuldrecht (Abgrenzung und Rückbindung) verinnerlichen. Außerdem sollen die Studierenden Kenntnisse über die Besonderheiten des Immobiliarsachenrechts und die Funktion des Grundbuchs erwerben ebenso wie über die Funktion der dinglichen Sicherheiten und die Struktur der Haftung daraus. Sie sollen darüber hinaus die spezifische Technik der Falllösung bei sachenrechtlichen Gestaltungen erlernen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester Schließen-
094101
Vorlesung
VL Sachenrecht (Heike Schweitzer)
Zeit: Mo 10:00-14:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 13.04.2015)
Ort: HFB/C Hörsaal (Garystr. 35-37)
-
094102
Anwendungskurs
AK Sachenrecht (Nikolas Klein)
Zeit: Do 16:00-18:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
-
094103
Anwendungskurs
AK Sachenrecht (Florian Böhm)
Zeit: Mi 16:00-18:00, Do 18:00-20:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
094104
Anwendungskurs
AK Sachenrecht (Jonas von Kalben)
Zeit: Di 10:00-12:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
094105
Anwendungskurs
AK Sachenrecht (Jonas von Kalben)
Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
094106
Anwendungskurs
AK Sachenrecht (Charlotte Reichow)
Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
094107
Anwendungskurs
AK Sachenrecht (Gabriele Oswald)
Zeit: Fr 10:00-12:00 (Erster Termin: 24.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
Handels- und Gesellschaftsrecht
E15aE1.2Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul hat diejenigen Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Gegenstand, die für das Pflichtfach von Bedeutung sind. Aus dem Handelsrecht werden insbesondere der Kaufmannsbegriff, die Firma, die Publizität des Handelsregisters, die Vertretung des Kaufmanns sowie einige der im HGB geregelten Vertragstypen (Handelskauf, Kommission) behandelt. Im Gesellschaftsrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Recht der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG). Es wird jedoch auch ein Überblick über das Recht der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) gegeben.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen einen Überblick über das im HGB geregelte Sonderrecht für Kaufleute und dessen typische Fragestellungen erhalten. Außerdem sollen sie die wesentlichen Strukturen des Gesellschaftsrechts erlernen. Die Studierenden sollen den Umgang mit Gesellschaften in der juristischen Praxis vermittelt bekommen, insbesondere im Hinblick auf relevante Fragen der Innen- und Außenhaftung. Das Modul soll die Studierenden befähigen, ihre erlangten Kenntnisse auch in der Lösung praktischer Fälle anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester Schließen-
094108
Vorlesung
VL Handels- und Gesellschaftsrecht (Gregor Bachmann)
Zeit: Mi 10:00-12:00 (Erster Termin: 15.04.2015)
Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
094109
Anwendungskurs
AK Handels- und Gesellschaftsrecht (Fabian Eike Flaßhoff)
Zeit: Di 12:00-14:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
Arbeitsrecht
E15aE1.3Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden eine knappe Darstellung des deutschen Arbeitsrechts. Behandelt werden die Begründung von Arbeitsverhältnissen, die wichtigsten aus Arbeitsverhältnissen resultierenden Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Folgen von Leistungshindernissen wie z. B. der Erkrankung von Arbeitnehmern oder Produktionsstörungen, Haftungsfragen sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen insbesondere durch Kündigung von Seiten des Arbeitgebers. Im Vordergrund steht zwar das Individualarbeitsrecht, soweit dies aufgrund der vielfältigen Verflechtungen erforderlich ist, werden aber auch Fragen des Betriebsverfassungs- und des Tarifvertragsrechts behandelt.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen einen Überblick über das noch immer nicht einheitlich kodifizierte, sondern in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch die Rechtsprechung geprägte Arbeitsrecht erhalten. Sie sollen neben Normkenntnissen insbesondere ein Verständnis für die gerade für das Arbeitsrecht bedeutsamen und prägenden sozialpolitischen Fragen bzw. Gegensätze entwickeln. Außerdem sollen die Studierenden auf die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet werden, insbesondere sollen sie die gerichtliche Durchsetzbarkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche kennen lernen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (2 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester Schließen-
094110
Vorlesung
VL Arbeitsrecht (Sebastian Kolbe)
Zeit: Do 12:00-14:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: II Hörsaal (am 23.04.2015 in Hörsaal III)
-
094111
Anwendungskurs
AK Arbeitsrecht (N.N.)
Zeit: -
Ort: keine Angabe
-
Zivilverfahrensrecht
E15aE1.5Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen ersten Einblick, wie in der Bundesrepublik Deutschland in einem rechtsförmigen Verfahren Rechtsbeziehungen des Privatrechts erkannt und Rechtsansprüche durchgesetzt werden. Gegenstand des Moduls sind die Beteiligten des Rechtsstreits (Parteien, Nebenintervention, auch: Streitgenossenschaft), Streitgegenstand und Klagearten, Zuständigkeit des Gerichts, allgemeine Verfahrensgrundsätze, Verfahren im ersten Rechtszug, Beendigung des Rechtsstreits (Urteil, Vergleich, Erledigung der Hauptsache, Rücknahme der Klage), Rechtskraftlehre, Parteiwechsel, Fragen des Beweisrechts, Prozessaufrechnung, Mahnverfahren, Rechtsmittel, Voraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, Arrest und einstweilige Verfügung.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen einen Überblick über die wesentlichen Rechtsfiguren der ZPO erhalten und den Ablauf eines Zivilprozesses verstehen lernen und Rückbezüge des Zivilverfahrensrechts zum Verfassungsrecht erkennen. Die Studierenden sollen außerdem im Hinblick auf die spätere juristische Tätigkeit durch Übung am praktischen Fall mit einzelnen Anwendungsproblemen des Verfahrensrechts vertraut gemacht werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (2 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester Schließen-
096101
Vorlesung
VL Zivilverfahrensrecht (Bertram Lomfeld)
Zeit: Mo 12:00-14:00, Mi 10:00-11:00 (Erster Termin: 13.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
096102
Anwendungskurs
AK Zivilverfahrensrecht (Bertram Lomfeld)
Zeit: Mi 11:00-12:00 (Erster Termin: 15.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
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Familien- und Erbrecht
E15aE1.6Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über Entwicklung, Stellung und Funktion des Familien- und Erbrechts im Rahmen des Bürgerlichen Rechts.Im Familienrecht ist Schwerpunkt das materielle Ehe-, Verwandtschafts- und insbesondere Kindschaftsrecht sowie die unterhaltsrechtlichen Strukturen und Probleme, die sich daraus ergeben. Vormundschaft und Betreuung, die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts sowie das Familienverfahrensrecht werden gestreift.
Beim Erbrecht steht die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, darunter insbesondere das Testament im Vordergrund, das Pflichtteilsrecht und die spezifisch erbrechtlichen Ansprüche. Auch das Erbschaftssteuerrecht wird gestreift.
Qualifikationsziele:
Ziel des Moduls ist die Vermittlung von Grundkenntnissen in den speziellen, an konkreten Lebensgestaltungen anknüpfenden Materien des Familien- und Erbrechts, welche die in den Modulen "Einführung in das Bürgerliche Recht", "Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht", "Besonderer Teil des Schuldrechts" und "Sachenrecht" erworbenen Kenntnisse ergänzen sollen. Die Studierenden sollen dadurch auf die praktische juristische Tätigkeit vorbereitet werden, in der sowohl im außerforensischen Bereich, aber auch innerhalb von Prozessen insbesondere in der anwaltlichen Tätigkeit der Bereich des Familien- und Erbrechts eine hervorgehobene Rolle spielt.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Familienrecht
- Anwendungskurs Familienrecht
- Vorlesung Erbrecht
- Anwendungskurs Erbrecht
Modulprüfung:
- keine
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester Schließen-
096103
Vorlesung
VL Familien- und Erbrecht (Helmut Grothe)
Zeit: Do 10:00-12:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
096104
Anwendungskurs
AK Familien- und Erbrecht (Helmut Grothe)
Zeit: Fr 10:00-12:00 (Erster Termin: 17.04.2015)
Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
USP1: Verbraucherprivatrecht
E15aF2.1Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen wirtschaftlich unterschiedlich starke Akteure des privaten Wirtschaftsverkehrs miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach eventuellen Schranken der Privatautonomie zum Schutz des Unterlegenen stellt. Gegenstand des Moduls sind der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die Mechanismen verstehen lernen, mit deren Hilfe geschäftlich unerfahrene oder wirtschaftlichen Sachzwängen unterworfene Wirtschaftssubjekte vor der Überlegenheit ihres Kontrahenten geschützt werden. Sie sollen vertiefte Kenntnisse erwerben über die Voraussetzungen verbraucherschützender Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen ihrer Ausübung. Ferner sollen die Studierenden die rechtlichen Schranken der Verwendung von AGB sicher beherrschen lernen.Lehr- und Lernformen:
- 2 Vorlesungen
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (AGB-Recht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Verbraucherprivatrecht) und Übung jedes Sommersemester Schließen-
098210
Vorlesung
VL Verbraucherprivatrecht (Ruth Janal)
Zeit: Do 10:00-12:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
098211
Übung
Ü Verbraucherprivatrecht und AGB-Recht (mit Abschlussklausur) (Ruth Janal)
Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
USP2: Absatzmittlerrecht und Vertragsgestaltung
E15aF2.2Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang RechtswissenschaftInhalte:
Das Modul bietet einen Einblick in die vertraglichen Beziehungen von Akteuren unterschiedlicher Handelsstufen. Behandelt werden namentlich Vertragshändler- und Franchiseverträge. Ebenso werden Fragen der Finanzierung des Warenabsatzes behandelt, namentlich Leasing- und Factoringverträge. Ferner bietet das Modul eine Anleitung zur vorausschauenden Lösung rechtlicher Probleme durch deren Regelung im Vertrag - sei es in AGB oder in individuellen Vereinbarungen. Den Studierenden wird vor Augen geführt, wie das Interesse des Mandanten in eine juristisch präzise und rechtlich unbedenkliche Formulierung gegossen wird.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen anhand der Absatzmittlungsverhältnisse die besondere Risikostruktur von Verträgen kennenlernen, die nicht oder nur rudimentär im Gesetz geregelt, sondern von Akteuren des Waren- und Dienstleistungsvertriebs zur optimalen Verwirklichung wirtschaftlicher Interessen entwickelt worden sind. Des Weiteren sollen sie am Ende des Moduls in der Lage sein, bei der Bearbeitung von anwaltlichen Mandaten, die auf die Verhandlung von Verträgen gerichtet sind, für mögliche künftige Störungen des Vertrags sachdienliche Klauseln zu entwerfen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Projektgruppe
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Projektgruppe jedes Sommersemester. Schließen-
096509
Projektgruppe
PG Vertragsgestaltung (mit Abschlussklausur) (Hartmut Hamann)
Zeit: Mo 15:15-18:30 (Erster Termin: 04.05.2015)
Ort: 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
USP3: Privatversicherungsrecht
E15aF2.3Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang. Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul Privatversicherungsrecht umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im - durch die Reform von 2007 teils neu gestalteten - VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Agenten und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts geben. Es soll dasjenige allgemeine Grundlagenwissen aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts vermitteln, das die Studierenden dazu befähigt, privatversicherungsrechtliche Fälle einer praxisgerechten Lösung zuzuführen. Die Studierenden sollen darüber hinaus einen Überblick über die wichtigsten Versicherungszweige erhalten.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. Schließen-
098230
Übung
Ü Privatversicherungsrecht, SB 2 und 4 (mit Abschlussklausur) (Christian Armbrüster)
Zeit: Di 16:00-17:30 (Erster Termin: 14.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
USP1: Wirtschaftsrecht: Europäisches und deutsches Wettbewerbs- und Regulierungsrecht
E15aF3.1Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet einen vertiefenden Einblick in das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht. Dabei wird ebenso die historische Entwicklung des Wettbewerbsrechts beleuchtet wie seine Bedeutung für das moderne europäische Wirtschaftsrecht. Auf europäischer Ebene werden neben Art. 81 ff. EG einschlägige Regelungen des gemeinschaftsrechtlichen Sekundärrechts behandelt. Auf deutscher Ebene wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beleuchtet, wobei insbesondere auf das Verhältnis von deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht eingegangen wird. Außerdem wird hinsichtlich der Wirtschaftsbereiche, in denen natürliche Monopole bestehen, das Regulierungsrecht behandelt, insbesondere das Energie- und Telekommunikationsrecht.Qualifikationsziele:
Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die rechtlichen Instrumente zum Schutz des Wettbewerbs vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der ArbeitsergebnisseDauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen -
USP1: Wirtschaftsrecht: Immaterialgüterrecht
E15aF3.2Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul führt in die Grundlagen des rechtlichen Schutzes geistiger Leistungen vor missbräuchlicher Verwendung ein. Es beinhaltet einerseits das Urheberrecht als klassisches Künstlerrecht zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst und damit verbundener Leistungen von Künstlern und anderen beteiligten Personen/Unternehmen, andererseits des Patent- und Markenrechts und andere gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Erfinderrecht und das IT-Recht. Es werden neben einem umfassenden Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Ausgestaltungen der Schutzinstrumentarien auch die Schnittstellen zum allgemeinen Wettbewerbsrecht aufgezeigt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die rechtlichen Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- 3 Vorlesungen
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (UWG und Markenrecht) und Seminar jedes Wintersemester, 2 Vorlesungen (Urheberrecht; Erfinderrecht und IT-Recht) und Übung jedes Sommersemester. Schließen-
098311
Vorlesung
VL Urheberrecht (Peter Raue)
Zeit: Mo 14:00-16:00 (Erster Termin: 13.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
098312
Vorlesung
VL Erfinderrecht und IT-Recht (Jürgen Ensthaler)
Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
098313
Übung
Ü Immaterialgüterrecht (Maik Wolf)
Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 25.06.2015)
Ort: 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
-
USP2: Unternehmensrecht: Gesellschaftsrecht
E15aF3.3Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.Qualifikationsziele:
Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft. Schließen-
098320
Übung
Ü Gesellschaftsrecht (Gregor Bachmann)
Zeit: Fr 14:00-16:00 (Erster Termin: 17.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
USP2: Unternehmensrecht: Konzern- und Umwandlungsrecht, Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), Unternehmensmitbestimmungsrecht
E15aF3.4Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul beinhaltet die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen durch Konzernbildung und Umwandlung und erläutert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als neue Möglichkeit für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Außerdem wird die Aufsichtsratsmitbestimmung in Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz behandelt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll die wesentlichen Grundlagen vermitteln, die für die praktische Tätigkeit in den Bereichen Konzernbildung und Umwandlung erforderlich sind. Insbesondere sollen die Studierenden Sicherheit im Umgang mit den gesetzlichen Grundlagen des Konzern- und Umwandlungsrechts wie auch des Mitbestimmungsrechts erhalten.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
- Seminar
Lehr- und Lernformen:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen-
098321
Vorlesung
VL Konzern- und Umwandlungsrecht, Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), Unternehmensmitbestimmungsrecht (Gregor Bachmann)
Zeit: Do 10:00-12:00, Fr 08:30-10:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
098322
Anwendungskurs
AK Konzern- und Umwandlungsrecht, Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), Unternehmensmitbestimmungsrecht (Jan-Erik Schirmer)
Zeit: Do 16:00-18:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
USP1: Individualarbeitsrecht, Europäisches und internationales Arbeitsrecht
E15aF4.1Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt aus dem individuellen Arbeitsrecht die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die arbeitsrechtlichen Bezüge des Antidiskriminierungsrechts (AGG), Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen und dem Abschluss und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Behandelt werden insbesondere auch Fragen der Regelungen zum Arbeitslohn, zum Lohn ohne Arbeit (insbesondere dort die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), zur Haftung im Arbeitsverhältnis und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung mit den wichtigsten mit der Kündigung im Zusammenhang stehenden Fragen. Außerdem werden das Recht des Betriebsübergangs, Grundzüge der Rechtsfolgen bei Insolvenz des Unternehmens und Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens thematisiert. Des weiteren werden die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts, die Umsetzung des europäischen Arbeitsrechts in innerstaatliches Recht und die grundlegenden Rechtsvorschriften des europäischen Arbeitsrechts (aus dem gemeinschaftsrechtlichen Primär- und Sekundärrecht) behandelt. Besonders werden die Auswirkungen von Entscheidungen des EuGH auf das nationale Recht beleuchtet. Ferner werden aus den Bereichen des transnationalen Arbeitsrechts und des internationalen Privatrechts der Arbeitsbeziehungen die elementaren Grundzüge behandelt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll einen Überblick über das in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch Rechtsprechung geprägte Arbeitsrechtsvertragsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen ein Grundverständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln, in der sich Arbeit in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland vollzieht. Durch die im Modul vermittelten rechtlichen Kenntnisse sollen die Studierenden befähigt werden, praktische Fälle aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts sachgerecht zu lösen und somit für den Berufseinstieg in die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Individualarbeitsrecht
- Vorlesung Europäisches und internationales Arbeitsrecht
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Individualarbeitsrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Europäisches und internationales Arbeitsrecht) und Übung jedes Sommersemester. Schließen-
098410
Vorlesung
VL Europäisches und internationales Arbeitsrecht (Sebastian Kolbe)
Zeit: Do 10:00-12:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: II Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
098411
Übung
Ü Individualarbeitsrecht, Europäisches und internationales Arbeitsrecht (Sebastian Kolbe)
Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
USP2: Kollektives Arbeitsrecht
E15aF4.2Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul gibt einen umfassenden Überblick über die Bereiche des Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts sowie der Arbeitnehmermitbestimmung. Aus dem Bereich des Tarifvertragsrechts werden insbesondere Grundfragen des Koalitionsrechts, die Arten von Tarifverträgen, ihre Rechtsnatur und der Umgang mit fehlerhaften Tarifverträgen, die Frage des Geltungsbereichs von Tarifverträgen, der Dritterstreckung des Tarifrechts und damit verbundene verfassungs- und europarechtliche Fragen sowie Grundprinzipien sowie das Verhältnis von Tarif- und Betriebsautonomie behandelt. Aus dem Bereich des Arbeitskampfrechts werden insbesondere die Erscheinungsformen, Rechtsgrundlagen und rechtlichen Folgen des Arbeitskampfes thematisiert. Außerdem gibt das Modul aus dem Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung einen Überblick über die Formen der Mitbestimmung bei privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgebern. Es behandelt insbesondere vertieft das Betriebsverfassungsrecht, skizziert das Einigungsstellenverfahren sowie das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und behandelt in Grundzügen die unternehmerische Mitbestimmung sowie die betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen und kirchlichen Bereich.Qualifikationsziele:
Das Modul soll den Studierenden einen Überblick über das kollektive Arbeitsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen erfahren, welche kollektiven Verfahren Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Gestaltung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zur Verfügung stehen und die Bedeutung der verschiedenen Typen von Gruppenbeteiligungen im nationalen und europäischen Arbeitsrecht erkennen. Sie sollen darüberhinaus eine Vorstellung über die Relevanz des Tarif- und Mitbestimmungsrechts für die Gestaltung der Standortbedingungen in der EU und in Deutschland, aber auch für die Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen gewinnen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Arbeitskampfund Tarifrecht
- Vorlesung Betriebsverfassungsrecht
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Arbeitskampf- und Tarifrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Betriebsverfassungsrecht und Übung jedes Sommersemester. Schließen-
098420
Vorlesung
VL Betriebsverfassungsrecht ( Sebastian Kolbe)
Zeit: Do 16:00-18:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
-
098421
Übung
Ü Kollektives Arbeitsrecht (Laura Schmitt)
Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 05.05.2015)
Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
USP3: Sozialversicherungsrecht
E15aF4.3Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet den Studierenden eine Darstellung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Behandelt werden neben grundsätzlichen, für alle Zweige des Sozialversicherungsrechts geltenden Fragen die gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Rentenversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung ("Arbeitslosenversicherung"), wobei jeweils auf den Kreis der versicherten Personen, die unterschiedlichen Versicherungsfälle, die in Betracht kommenden Versicherungsleistungen und die zuständigen Leistungsträger eingegangen wird. Darüber hinaus werden die zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragen erörtert.Qualifikationsziele:
Das Modul soll den Studierenden einen Überblick über das deutsche Sozialversicherungsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen insbesondere die aktuelle sozialgerichtliche Rechtsprechung kennen lernen und befähigt werden, sozialversicherungsrechtliche Fälle aus der Praxis eigenständig einer sachgerechten Lösung zuzuführen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Sozialversicherungsrecht I
- Vorlesung Sozialversicherungsrecht II
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Sozialversicherungsrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Sozialversicherungsrecht II) und Übung jedes Sommersemester. Schließen-
098430
Vorlesung
VL Sozialversicherungsrecht II (Andreas Schmidt-Rögnitz)
Zeit: Fr 10:00-14:00 (Erster Termin: 24.04.2015)
Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
098431
Übung
Ü Sozialversicherungsrecht (Katharina Isabel Abbe)
Zeit: Do 12:00-14:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
USP4: Privatversicherungsrecht
E15aF4.4Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang. Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul Privatversicherungsrecht umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im - durch die Reform von 2007 teils neu gestalteten - VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Agenten und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.Qualifikationsziele:
Das Modul soll einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts geben. Es soll dasjenige allgemeine Grundlagenwissen aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts vermitteln, das die Studierenden dazu befähigt, privatversicherungsrechtliche Fälle einer praxisgerechten Lösung zuzuführen. Die Studierenden sollen darüber hinaus einen Überblick über die wichtigsten Versicherungszweige erhalten.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Übung
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester. Schließen-
098230
Übung
Ü Privatversicherungsrecht, SB 2 und 4 (mit Abschlussklausur) (Christian Armbrüster)
Zeit: Di 16:00-17:30 (Erster Termin: 14.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
USP 3: Internationales Privatrecht
E15aF7.3Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden die Aspekte des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des Allgemeinen und Besonderen Teils des Internationalen Privatrechts miteinander verknüpft.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen einen Einblick in jene rechtlichen Problematiken erhalten, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Neben Kenntnissen des deutschen Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) soll dabei auch die Akzeptanz divergierender ausländischer Rechtsfiguren gefördert und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht aufgezeigt werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Internationales Privatrecht I
- Vorlesung Internationales Privatrecht II
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Internationales Privatrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Internationales Privatrecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen-
098730
Vorlesung
VL Internationales Privatrecht II (mit Abschlussklausur) (Helmut Grothe)
Zeit: Fr 12:00-15:00 (Erster Termin: 17.04.2015)
Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
-
098731
Anwendungskurs
AK Internationales Privatrecht II (Mathias Petzoldt)
Zeit: Do 10:00-12:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
USP 4: Rechtsvergleichung
E15aF7.4Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.Qualifikationsziele:
Die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte soll den Horizont der Studierenden erweitern, gleichzeitig aber auch das Verständnis für die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen schärfen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Rechtsvergleichung I
- Vorlesung Rechtsvergleichung II
- Anwendungskurs Rechtsvergleichung I
- Anwendungskurs Rechtsvergleichung II
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der ArbeitsergebnisseDauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Rechtsvergleichung I) mit Anwendungskurs und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Rechtsvergleichung II) mit Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen-
098732
Vorlesung
VL Rechtsvergleichung II (mit integriertem Anwendungskurs und Abschlussklausur) (Helmut Grothe)
Zeit: Do 12:00-14:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
Wahlveranstaltungen zum Bürgerlichen Recht
E15bB1.1-
096504
Projektgruppe
PG Mediation und Familienrecht (Anette Grüning)
Zeit: Fr 09:00-15:30 (Erster Termin: 17.04.2015)
Ort: Fr 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3), Fr 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
096505
Projektgruppe
PG Wirtschaftsmediation (Dr. Sandra Ibrom)
Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 08.05.2015)
Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
096508
Projektgruppe
PG Immobilientransaktionen - die anwaltliche Beratungspraxis von der Due Diligence bis zum Grundstückskaufvertrag (Anja Disput, Oliver Michael Hübner)
Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 11.05.2015)
Ort: Di 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Do 3306 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Fr 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Mo 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
096509
Projektgruppe
PG Vertragsgestaltung (mit Abschlussklausur) (Hartmut Hamann)
Zeit: Mo 15:15-18:30 (Erster Termin: 04.05.2015)
Ort: 2216 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
096520
Vorlesung
Introduction to the anglo-american law and legal system (Nur für Programm-Studierende: ERAMUS, Themis und LL.M.) (Donald R. Black)
Zeit: Fr 12:00-14:00 (Erster Termin: 17.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
096522
Vorlesung
VL Introduction au Droit Civil Français (Maud Troalen)
Zeit: Di 13:00-17:00 (Erster Termin: 14.04.2015)
Ort: 3306 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
096523
Vorlesung
VL Einführung in das spanische Recht (Ana Maria Mira Lux)
Zeit: Mi 14:00-16:00 (Erster Termin: 15.04.2015)
Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
098241
Seminar
S Privatversicherungsrecht (Christian Armbrüster)
Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 10.02.2015)
Ort: 335 Seminarraum (Vant-Hoff-Str. 8)
-
098341
Seminar
Seminar zum Verhältnis von Staat und Markt im deutschen und europäischen Recht: Konzeptionelle Grundfragen und aktuelle Rechtsfragen (Heike Schweitzer)
Zeit: Fr 26.06. 09:00-18:00, Sa 27.06. 09:00-18:00 (Erster Termin: 26.06.2015)
Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
098348
Vorlesung
VL Deutsches und Europäisches Energierecht (Franz Jürgen Säcker)
Zeit: Do 28.05. 09:00-18:00, Fr 29.05. 09:00-18:00 (Erster Termin: 28.05.2015)
Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
096504
Projektgruppe
-
Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte
E15aA2.2Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Dieses Modul knüpft nahtlos an das Modul "Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person" an und beendet die allgemeinen Lehren des Strafrechts mit Schwerpunkt Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Unterlassen, Fahrlässigkeit und Konkurrenzen. Auch die Behandlung der Auslegungsmethoden wird fortgesetzt. Bei der Darstellung des Besonderen Teils liegt der Schwerpunkt auf den Eigentumsdelikten, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung und Raubdelikte. Es werden Schritt für Schritt die Grundlagen des Strafrechts entwickelt und nach didaktischen Kriterien ausgewählte Fälle besprochen.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die Funktion des Strafrechts zur Verhinderung zukünftiger Verbrechen und Vergehen verstehen lernen. Außerdem sollen sie einen Überblick über die wichtigsten Eigentumsdelikte erhalten, ihren Deliktsaufbau und den systematischen Zusammenhang innerhalb des Besonderen Teils des StGB verstehen lernen. Die Studierenden sollen darüber hinaus mit den Techniken der Falllösung im Strafrecht vertraut gemacht werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und VertiefungDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester Schließen-
092301
Vorlesung
VL Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Gerhard Seher)
Zeit: Di 12:00-14:00, Fr 10:00-12:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 14.04.2015)
Ort: HFB/Audimax (Garystr. 35-37)
-
092302
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Alexandra Schwan)
Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092303
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Alexandra Schwan)
Zeit: Do 16:00-18:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092304
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (David Benjamin Dittberner)
Zeit: Fr 14:00-16:00 (Erster Termin: 24.04.2015)
Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092305
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Kopowski, Karina)
Zeit: Mi 12:00-14:00 (Erster Termin: 22.04.2015)
Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092306
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Désirée Glanzer)
Zeit: Mo 14:00-16:00 (Erster Termin: 20.04.2015)
Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092307
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Désirée Glanzer)
Zeit: Mo 16:00-18:00 (Erster Termin: 20.04.2015)
Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092308
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Marta Gruß)
Zeit: Mi 10:00-12:00 (Erster Termin: 22.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
092309
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Marta Gruß)
Zeit: Mi 12:00-14:00 (Erster Termin: 22.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
092310
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Dennis Federico Otte)
Zeit: Di 10:00-12:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092311
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Dennis Federico Otte)
Zeit: Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
-
092312
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Jasper Schüler)
Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092313
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Jasper Schüler)
Zeit: Do 16:00-18:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092314
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Jasper Schüler)
Zeit: Fr 14:00-16:00 (Erster Termin: 24.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
092315
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Jasper Schüler)
Zeit: Fr 16:00-18:00 (Erster Termin: 24.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
092316
Anwendungskurs
AK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Marta Gruß)
Zeit: Mi 14:00-16:00 (Erster Termin: 22.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
USP1: Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht
E15aF5.1Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt die wesentlichen Bereiche des nationalen (Straf-)Gerichtsverfassungs- und Strafverfahrensrechtes, verstärkt aber auch seine europarechtlichen Bezüge. Nach einem kurzen rechts- und entstehungsgeschichtlichen Seitenblick wird der Hergang des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren mit strafprozessualen Zwangsmaßnahmen, Hauptverfahren mit Fragen des Beweisrechts, Urteil und Rechtskraft) mit vertiefender Betrachtung der Rechtsstellung der einzelnen Verfahrensbeteiligten und ihrer verfahrensrechtlichen Möglichkeiten dargestellt. Darüber hinaus werden Rechtsmittelverfahren und besondere Verfahrensarten (z. B. Strafbefehls-, beschleunigtes und Wiederaufnahmeverfahren) thematisiert. Es wird insbesondere auf nationale Rechtsprechung (vor allem des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte) und supranationale Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Bezug genommen.Qualifikationsziele:
Das Modul soll vertiefte Kenntnisse im Bereich des Strafverfahrensrechts vermitteln, durch die gezielt vor allem auf die spätere berufliche Praxis als Staatsanwalt, Verteidiger oder Strafrichter vorbereiten werden soll. Das Modul soll außerdem dabei behilflich sein, unterschiedliche Interaktionszusammenhänge zu erkennen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen-
098510
Anwendungskurs
AK Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht (mit Abschlussklausur) (Joachim Kretschmer)
Zeit: Mo 14:00-16:00 (Erster Termin: 13.04.2015)
Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
USP2: Kriminologie
E15aF5.2Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul behandelt zunächst den Gegenstand und die Aufgabe der Kriminologie sowie Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von der Straftat als Einzelerscheinung (kriminologische Theorien), dann aber auch die Befassung mit Zusammenhängen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabläufen. Letzteres erfasst zum einen die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen Kontrollmechanismen sowie die Abläufe der Strafverfolgung (von der Anzeigeerstattung bis zur abschließenden Entscheidung). Außerdem werden Fragen der Kriminalphänomenologie und weitere Einzelaspekte (z. B. Täter-Opfer-Verhältnis, viktimologische Aspekte) thematisiert.Qualifikationsziele:
Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen sind die künftig in den Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Forschung tätigen jungen Juristen und Juristinnen schon früh mit den empirischen Seiten des "normativen" Strafrechts vertraut und für den möglichen Gewinn kriminologischer Erkenntnisse sensibilisiert.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
- Im Anwendungskurs: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
- Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.
Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen-
098520
Anwendungskurs
AK Kriminologie (mit Abschlussklausur) (Tobias Singelnstein)
Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 14.04.2015)
Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
-
Wahlveranstaltungen zum Strafrecht
E15bB2.1-
096510
Projektgruppe
PG Praxis der Strafverteidigung (Tobias Singelnstein)
Zeit: Mi 16:00-18:00 (Erster Termin: 15.04.2015)
Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
096510
Projektgruppe
-
Grund- und Menschenrechte
E15aA3.2Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Bedeutung und Funktionsweise der Grund- und Menschenrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Anhand einzelner Grundrechte wird den Studierenden die deutsche Grundrechtsdogmatik näher gebracht; Schutzbereiche einzelner Grundrechte und staatliche Eingriffsmöglichkeiten werden unter Einbeziehung wegweisender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts besprochen. Ferner werden die europäischen Menschenrechte, ihre Verankerung in der EMRK und ihr Verhältnis zu den Grund- und Menschenrechten des Grundgesetzes behandelt. Gegenstand des Moduls ist außerdem das Verfassungsprozessrecht, soweit es für die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten von Bedeutung ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.Qualifikationsziele:
In dem Modul sollen die Studierenden die Funktionen der Grund- und Menschenrechte als subjektive Freiheits-, Leistungs- und Teilhaberechte des Individuums gegenüber dem Staat, zugleich als staatliche objektive Wertentscheidungen verstehen lernen. Die Studierenden sollen außerdem das zur Durchsetzung der Grundrechte relevante Prozessrecht (insbesondere die Individualverfassungsbeschwerde) lernen und in die Lage versetzt werden, praktische Fälle prozessual zu beurteilen. Dabei sollen die Technik der Falllösung und der Gutachtenstil erlernt werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester Schließen-
092201
Vorlesung
VL Grund- und Menschenrechte (Helge Sodan)
Zeit: Mo 10:00-12:00, Di 08:30-10:00 (Erster Termin: 13.04.2015)
Ort: I Hörsaal, III Hörsaal
-
092202
Anwendungskurs
AK Grund- und Menschenrechte (Anna Sophie Poschenrieder)
Zeit: Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: 2204 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
-
092203
Anwendungskurs
AK Grund- und Menschenrechte (Anna Sophie Poschenrieder)
Zeit: Di 18:00-20:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: 2204 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
-
092204
Anwendungskurs
AK Grund- und Menschenrechte (Maria Freiin von Weizsäcker)
Zeit: Mo 16:00-18:00 (Erster Termin: 20.04.2015)
Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
-
092205
Anwendungskurs
AK Grund- und Menschenrechte (Maria Freiin von Weizsäcker)
Zeit: Mo 18:00-20:00 (Erster Termin: 20.04.2015)
Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092206
Anwendungskurs
AK Grund- und Menschenrechte (Frauke Kruse)
Zeit: Mo 18:00-20:00 (Erster Termin: 20.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
092207
Anwendungskurs
AK Grund- und Menschenrechte (Frauke Kruse)
Zeit: Mo 16:00-18:00 (Erster Termin: 20.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
092208
Anwendungskurs
AK Grund- und Menschenrechte (Elsa Marie Mein)
Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092209
Anwendungskurs
AK Grund- und Menschenrechte (Elsa Marie Mein)
Zeit: Do 16:00-18:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092210
Anwendungskurs
AK Grund- und Menschenrechte (Björnstjern Baade)
Zeit: Do 08:00-10:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
092211
Anwendungskurs
AK Grund- und Menschenrechte (Anna Hankings-Evans)
Zeit: Do 08:00-10:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092212
Anwendungskurs
AK Grund- und Menschenrechte (Matthias Schneider)
Zeit: Di 18:00-20:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
092213
Anwendungskurs
AK Grund- und Menschenrechte (Frederik Schmidinger)
Zeit: Mi 10:00-12:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 22.04.2015)
Ort: 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
Materien des Besonderen Verwaltungsrechts
E15aE2.1Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen Überblick über das Besondere Verwaltungsrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Berliner Landesrechts. Der Schwerpunkt liegt dabei in den Bereichen Baurecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Kommunalrecht und in dem für die betreffenden Materien relevanten Verwaltungsprozessrecht. Darüber hinaus wird das System der Verfahrensarten im Verwaltungsprozessrecht behandelt. Schwerpunkte sind der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg, Verfahrensarten (einschließlich vorläufiger Rechtsschutz) und Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeitsfragen sowie der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit.Qualifikationsziele:
Das Modul soll die Studierenden mit den Grundzügen des Besonderen Verwaltungsrechts vertraut machen. Im Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts sollen die Studierenden auf die juristische Tätigkeit in den wichtigsten Bereichen des öffentlichen Baurechts (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht), des Polizei- und Ordnungsrechts (einschließlich der Verwaltungsvollstreckung und des Versammlungsrechts) sowie des Kommunalrechts vorbereitet werden. Außerdem sollen die Studierenden mit den Voraussetzungen und rechtlichen Problemen der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart vertraut gemacht werden, dass sie einen konkreten Fall aus dem Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Anwendungskurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von ÜbungsfällenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester Schließen-
094201
Vorlesung
VL Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (Thorsten Siegel)
Zeit: Mo 14:00-16:00, Mi 08:00-10:00 (Erster Termin: 13.04.2015)
Ort: Mi III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8), Mo I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
094202
Anwendungskurs
AK Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (Sebastian Hartwig)
Zeit: Di 10:00-12:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
094203
Anwendungskurs
AK Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (Sebastian Hartwig)
Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
094204
Anwendungskurs
AK Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (Johannes Ahrberg)
Zeit: Do 10:00-12:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
-
094205
Anwendungskurs
AK Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (Johannes Ahrberg)
Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
-
094206
Anwendungskurs
AK Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (Anita Schnettger)
Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
094207
Anwendungskurs
AK Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (Anita Schnettger)
Zeit: Do 16:00-18:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
094208
Anwendungskurs
AK Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (Sebastian Kluckert)
Zeit: Mi 14:00-16:00 (Erster Termin: 22.04.2015)
Ort: 2202 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
094209
Anwendungskurs
AK Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (Sebastian Kluckert)
Zeit: Do 18:00-20:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
094210
Anwendungskurs
AK Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (Johanna Wolff)
Zeit: Mi 12:00-14:00 (Erster Termin: 22.04.2015)
Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
USP3: Bilanz- und Steuerrecht: Allgemeines Steuerrecht
E15aF3.5-
098330
Vorlesung
VL Steuerverwaltungsrecht (Markus Heintzen)
Zeit: Do 14:00-16:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
098330
Vorlesung
-
USP3: Bilanz- und Steuerrecht: Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht
E15aF3.6Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über das Bilanz- und Unternehmensteuerrecht. Ausgehend vom Handelsbilanzrecht sollen die einzelnen Positionen der Bilanz vorgestellt und die Besonderheiten bei der Gewinnermittlung im Steuerrecht dargestellt werden. Im Bereich des Unternehmensteuerrechts soll zunächst die Besteuerung der Einzel- und Mitunternehmer im Einkommensteuerrecht und der Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuerrecht thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen vor allem die Zuordnung zu den einkommensteuerrechtlichen Einkunftsarten und die Ermittlung der Einkünfte. Zudem sollen Grundlagen des Gewerbesteuerrechts, insbesondere die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer und deren Bemessungsfaktoren erörtert werden. Ausgehend von der zivilrechtlichen Behandlung sollen ferner die vier Arten der Unternehmensumwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel) und ihre steuerrechtliche Behandlung thematisiert werden.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen die Funktion des Bilanzrechts als Informations- und Kontrollrecht der Anteilseigner und Gläubiger im Handelsbilanzrecht und als Einkunftsermittlungsart im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht verstehen lernen. Im Bereich des Unternehmensteuerrechts steht vor allem die Systematik der Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften im Vordergrund. Vor allem sollen die Studierenden mit den spezifischen Techniken der Falllösung im Bilanz- und Unternehmensteuerrecht vertraut gemacht werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Bilanzrecht
- Vorlesung Unternehmenssteuerrecht
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Bilanzrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Unternehmensteuerrecht) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen-
098331
Vorlesung
VL Unternehmenssteuerrecht (Susanne Tiedchen)
Zeit: Fr 10:00-14:00 (Erster Termin: 17.04.2015)
Ort: 4405 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
098332
Anwendungskurs
AK Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht (Angela-Sophie Mitry)
Zeit: Di 18:00-20:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: 2202 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
USP1: Rechtsprechung
E15aF6.1Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
In diesem Modul sollen Probleme der Judikative vertiefend untersucht werden. Das Modul bietet zunächst eine allgemeine Einführung in die Methoden und Ziele der gerichtlichen Kontrolltätigkeit, darauf aufbauend werden spezielle Probleme des Prozessrechts behandelt. Hier kommen z. B. Fragestellungen im Bereich der Verfassungs-, Verwaltungs- oder Fachgerichtsbarkeiten und des Rechtsmittelrechts in Betracht.Qualifikationsziele:
Das Modul erweitert und vertieft die in den Modulen des Pflichtfachbereichs erworbenen Kenntnisse zur Staatsgewalt Judikative. Es soll insbesondere das Verständnis für die Kontrollfunktion der Gerichte im Verhältnis der Staatsgewalten zueinander geschult werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen
- Vorlesung Vertiefung Prozessrecht
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der ArbeitsergebnisseDauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Vertiefung Prozessrecht) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen-
098610
Vorlesung
VL Gerichtliche Kontrolle Staatlicher Entscheidungen II (mit Abschlussklausur) (Thorsten Siegel)
Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 14.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
098611
Anwendungskurs
AK Rechtssprechung (Sebastian Kluckert)
Zeit: Do 08:30-10:00 (Erster Termin: 23.04.2015)
Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
USP2: Regierung und Verwaltung
E15aF6.2Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul beschäftigt sich mit der Funktion von Regierung und Verwaltung im staatlichen System. Es analysiert zunächst staatliche Entscheidungsprozesse. Dies geschieht nicht nur unter rechtlichen Aspekten, sondern insbesondere auch unter Gesichtspunkten der Entscheidungssteuerung durch andere Faktoren wie zeitliche, sächliche und personelle Ressourcen. Auch andere Aspekte wie der Einfluss des Verfahrens auf die Entscheidungsfindung gehören zum Erkenntnisgegenstand. Darauf aufbauend behandelt das Modul besondere Entscheidungsfaktoren wie z. B. das Recht, die Organisation oder das Personal.Qualifikationsziele:
Das Modul erweitert und vertieft die im Rahmen der Module des Pflichtfachstudiums erworbenen Kenntnisse über die Regierung und Verwaltung. Es soll das Verständnis für die verschiedenen Entscheidungsfaktoren und ihr Zusammenspiel vermittelt werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Determinanten von Regierungsund Verwaltungsentscheidungen I
- Vorlesung Determinanten von Regierungsund Verwaltungsentscheidungen II
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Determinanten von Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Determinanten von Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen-
098620
Vorlesung
VL Regierung und Verwaltung II (Determinanten von Regeirungs- und Verwaltungsentscheidungen II) (Hanno-Dirk Lemke)
Zeit: Mo 16:15-17:45 (Erster Termin: 13.04.2015)
Ort: 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
-
098621
Anwendungskurs
AK Regierung und Verwaltung (Hanno-Dirk Lemke)
Zeit: Mo 18:00-19:30 (Erster Termin: 13.04.2015)
Ort: 1122 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
-
USP3: Normsetzung
E15aF6.3Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Dieses Modul behandelt die verschiedenen Aspekte der Rechtsnormsetzung. Untersucht werden dabei Inhalts- und Verfahrensfragen der Normsetzung auf allen Ebenen. Untersuchungsgegenstand sind außerdem abstrakte Fragen wie beispielsweise die nach dem Wesen der Gesetzgebung. Auch die Frage, wer überhaupt Gesetzgeber ist und inwiefern z. B. das Bundesverfassungsgericht als Gesetzgeber auftritt, stellt sich. Zunächst beschäftigt sich das Modul mit grundsätzlichen Problemen der Rechtssetzung und geht dabei auf die rechtlichen und politischen Vorgaben ein. Darauf aufbauend wird auch die Normsetzung internationaler Organisationen und die der Europäischen Union thematisiert.Qualifikationsziele:
Das Modul soll die von den Studierenden in den Modulen des Pflichtfachstudiums bereits erworbenen Kenntnisse über die Normsetzung erweitern und vertiefen. Insbesondere soll Verständnis für die verschiedenen Normsetzungsprozesse und den Einfluss von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip auf diese Verfahren vermittelt werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Normsetzungslehre
- Vorlesung Normsetzung auf über- undinnerstaatlicher Ebene
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Normsetzungslehre) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Normsetzung auf über- und innerstaatlicher Ebene) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen-
098630
Vorlesung
VL Normsetzung auf über- und innerstaatlicher Ebene (mit Abschlussklausur) (Heike Krieger)
Zeit: Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 14.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
098631
Anwendungskurs
AK Normsetzung (Anna Hankings-Evans)
Zeit: Do 10:00-12:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
USP1: Völkerrecht
E15aF7.1Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul beschäftigt sich mit den Grundlagen des Völkerrechts sowie seinen wesentlichen Spezialgebieten. Zunächst bietet es eine Einführung in die Besonderheiten des Völkerrechts als Rechtsgebiet und behandelt seine Akteure, Quellen und Handlungsformen, die wesentlichen Prinzipien des Friedensvölkerrechts, des Rechts des bewaffneten Konfliktes, der internationalen Streitbeilegung und der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sowie klassische Teilgebiete wie etwa das Gesandtschaftsrecht. Hierauf aufbauend werden vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung vertieft, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung liegen.Qualifikationsziele:
Das Modul soll den Studierenden vertiefte Kenntnisse über die Völkerrechtsordnung vermitteln. Zugleich sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, völkerrechtliche Sachverhalte im Wege der Falllösung aufzuarbeiten und zu bewerten.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Völkerrecht I
- Vorlesung Völkerrecht II
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Völkerrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Völkerrecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen-
098710
Vorlesung
VL Völkerrecht II (mit Abschlussklausur) (Philip Kunig)
Zeit: Mo 14:00-17:00 (Erster Termin: 13.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
098711
Anwendungskurs
AK Völkerrecht (Frederik Schmidinger)
Zeit: Mi 14:00-16:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 15.04.2015)
Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
USP2: Europarecht
E15aF7.2Zugangsvoraussetzungen:
Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.Inhalte:
Das Modul vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen in dem Modul die europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul "Europarecht" im Pflichtfachstudium erworben haben, erweitern und vertiefen. Sie sollen dazu befähigt werden, auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht zu einer Lösung zu führen.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung Europarecht I
- Vorlesung Europarecht II
- Anwendungskurs
- Seminar
Formen der aktiven Teilnahme:
Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.Dauer des Moduls:
2 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Europarecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Europarecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen-
098720
Vorlesung
VL Europarecht II (mit Abschlussklausur) (Christian Calliess)
Zeit: Di 14:00-16:00 (Erster Termin: 14.04.2015)
Ort: 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
098721
Anwendungskurs
AK Europarecht II (Christopher Schoenfleisch)
Zeit: Do 08:30-10:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
-
Wahlveranstaltungen zum Öffentlichen Recht
E15bB3.1-
094601
Vorlesung
VL Öffentliches Baurecht (Wolfgang Kuhla)
Zeit: Do 10:00-12:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: 4405 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
096525
Projektgruppe
PG The changing Nature of Peace and Security (Peggy Wittke)
Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 07.05.2015)
Ort: Do 3306 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Fr 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
096526
Vorlesung
VL European Administrative Law (Angelos Gerontas)
Zeit: Di 12:00-14:00, zusätzliche Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 14.04.2015)
Ort: 2213 Übungsraum (am 21./28.04. in R. 2215)
-
098342
Anwendungskurs
Abgesagt
AK Einführung in die kaufmännische Buchführung (Kati Beiersdorf, Reinhard Schubert)
Zeit: Do 12:00-14:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: 4405 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
098343
Vorlesung
VL Einführung in das Steuerrecht für Anfänger ohne Vorkenntnisse (Markus Heintzen, Andreas Musil, Stephan Waldhoff)
Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 29.05.2015)
Ort: Humbold Universität, Komode
-
098347
Vorlesung
VL Internationales Steuerrecht / Taxation of Internationally Active Enterprises (Stephen Utz)
Zeit: Di 10:00-12:00, Do 16:00-18:00 (Erster Termin: 05.05.2015)
Ort: 2212 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
098642
Seminar
S Staatsrecht (Steffen Hindelang)
Zeit: nach bes. Ankündigung
Ort: nach bes. Ankündigung
-
098643
Seminar
S Grundrechte (Philip Kunig)
Zeit: Siehe Kommentar! (Erster Termin: 09.07.2015)
Ort: Do 3306 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Fr 2213 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
098644
Seminar
S Medizinrecht XX (Christian Pestalozza)
Zeit: Di 10:00-12:00, Fr 12:00-14:00 (Erster Termin: 02.06.2015)
Ort: 2204 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
-
098645
Seminar
S Normsetzungslehre: Grundfragen der Gesetzgebung im Gesundheitswesen (Helge Sodan)
Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 25.06.2015)
Ort: Dt. Institut für Gesundheitsrecht, Konferenzraum, Binger Straße 64, 14197 Berlin
-
098741
Vorlesung
VL Völkerrecht, Diplomatie und Gruppendynamik in den Vereinten Nationen (Hans-Joachim Vergau)
Zeit: Di 16:00-18:00 (Erster Termin: 14.04.2015)
Ort: 4403 (Hörsaal) (Boltzmannstr. 3)
-
098742
Vorlesung
VL Wirtschaftsvölkerrecht / International economic law (Steffen Hindelang)
Zeit: Fr 10:00-12:00 (Erster Termin: 17.04.2015)
Ort: 3306 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
098743
Vorlesung
VL Recent Cases in Public International Law (Heike Krieger)
Zeit: Di 18:00-20:00 (Erster Termin: 14.04.2015)
Ort: 2215 Hörsaal (Boltzmannstr. 3)
-
098744
Seminar
S Völkerrecht (Heike Krieger)
Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 15.04.2015)
Ort: Do 2204 Seminarraum (Boltzmannstr. 3), Fr 3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3), Sa 2204 Seminarraum (Boltzmannstr. 3)
-
098745
Seminar
S Völkerrecht (Steffen Hindelang)
Zeit: nach bes. Ankündigung
Ort: nach bes. Ankündigung
-
098746
Seminar
S Europarecht: "Was ist die Europäische Union? Überlegungen zum Verständnis ihres Wesens in deskriptiver und normativer Hinsicht" (Christian Calliess)
Zeit: Termine siehe LV-Details (Erster Termin: 08.07.2015)
Ort: Konferenzraum I und III/ Henry-Ford-Bau (siehe Kommentar)
-
098749
Seminar
S Islamisches Recht und internationales Privatrecht: "Familie, Recht und Staat im islamischen Kontext" (Peter Scholz)
Zeit: Fr 16:00-20:00 (Erster Termin: 17.04.2015)
Ort: 4404 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)
-
094601
Vorlesung
-
Methodenlehre
E15aB2.1Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul führt in die juristische Methodenlehre ein. Es geht insbesondere um die systematische Darstellung der Suche nach Methoden rechtlicher Entscheidungsbegründungen. Dabei spielen z. B. die Abgrenzung von Entscheidungsgründen und Entscheidungsbegründungen, die "Subsumtion", Ziele und Methoden der Auslegung von Rechtsgrundsätzen sowie juristische Schlusstechniken eine bedeutende Rolle.Qualifikationsziele:
Die Studierenden sollen befähigt werden, juristische Methoden der Auslegung und Argumentationsstrukturen anzuwenden. Die Kommunikationsfähigkeit, die Fähigkeit zur Strukturierung komplexer Probleme sowie der Gerechtigkeitssinn der Studierenden sollen geschärft werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Lektürekurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lektüre von Primärtexten und GruppendiskussionenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommersemester Schließen-
092401
Vorlesung
VL Methodenlehre (mit integriertem Lektürekurs) (Gerhard Seher)
Zeit: Do 12:00-14:00 (Erster Termin: 16.04.2015)
Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
092402
Lektürekurs
LK Methodenlehre (Gerhard Seher)
Zeit: Di 15:00-16:00 (Erster Termin: 21.04.2015)
Ort: I Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
-
Rechtsphilosophie
E15aB4.1Zugangsvoraussetzungen:
KeineInhalte:
Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über zentrale Probleme der Rechts- und Staatsphilosophie. Behandelt werden rechtsphilosophische Themen wie beispielsweise Norm und Faktum, Rechtsquellen, Apriorität und Geschichtlichkeit des Rechts, Naturrecht und positives Recht, Recht, Sittlichkeit und Moral, Rechtssystem, Einheit der Rechtsordnung, Menschenrechte, Gerechtigkeit, Staat und Gesellschaft, Rechtsstaat, Staatsformen, Rechtsgeltung und -wirksamkeit sowie Rechtsgestaltung. Diese werden entweder systematisch oder exemplarisch anhand ausgewählter klassischer rechtsphilosophischer Texte erörtert.Qualifikationsziele:
Durch das Modul sollen den Studierenden die Grundzüge der Rechts- und Staatsphilosophie vermittelt werden. Die Studierenden sollen dabei lernen, auch in Zeiten weitgehender Spezialisierung die allgemeinen Grundlagen der Rechtsordnung zu reflektieren. Speziell durch den Lektürekurs sollen die Studierenden an das eigenständige Arbeiten mit philosophischen Texten herangeführt werden.Lehr- und Lernformen:
- Vorlesung
- Lektürekurs
Modulprüfung:
- Abschlussklausur (4 Std.)
Formen der aktiven Teilnahme:
Lektüre von Primärtexten und GruppendiskussionenDauer des Moduls:
1 SemesterHäufigkeit des Angebots:
Jedes Sommers Schließen-
092403
Vorlesung
VL Rechtsphilosophie (Bertram Lomfeld)
Zeit: Mi 16:00-18:00 (Erster Termin: 15.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
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092404
Lektürekurs
LK Rechtsphilosophie (Bertram Lomfeld)
Zeit: Mi 18:00-19:00 (Erster Termin: 15.04.2015)
Ort: III Hörsaal (Vant-Hoff-Str. 8)
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Einführung in das deutsche Recht E15bA1.1
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Praktikum E15bA1.2
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Einführung in das Bürgerliche Recht E15aA1.1
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Besonderer Teil des Schuldrechts E15aA1.3
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Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person E15aA2.1
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Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte E15aA2.3
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Strafverfahrensrecht E15aE3.1
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USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Wirtschafts- / Umweltstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten E15aF5.3
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Einführung in das Öffentliche Recht E15aA3.1
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Allgemeines Verwaltungsrecht E15aA3.3
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Europarecht E15aE2.2
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Rechtssoziologie E15aB3.1
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Deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte E15bB4.1
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Römisches Recht E15bB4.2
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